Allgemeines zum Auslands-BAföG
In den vergangenen Jahren ist dem Auslandsstudium eine immer größer werdende Bedeutung zu gekommen, was nicht zu Letzt auf die zentrale Rolle der interkulturellen Kompetenz in Zeiten der Globalisierung zurück zu führen ist. Um dies zu unterstützen, existiert mittlerweile das sogenannte Auslands-BAföG. Möchte man die Leistungen des Auslands-Bafög in Anspruch zu nehmen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt, dass die Ausbildung bzw. das Studium , welches man während eines bestimmten Zeitraumes im Ausland weiterführen möchte, den Anforderung der Ausbildung bzw. des Studiums in Deutschland entspricht – dies gilt vor allem für die Qualität sowie den Abschluss des Studienganges. Außerdem sind nur Auslandsstudien förderbar, welche in der Europäischen Union und der Schweiz absolviert werden. Sollte man ein Auslandsstudium außerhalb der EU anstreben, muss dies zusätzlichen Bedingungen genügen. Zum einen muss dieses Auslandsstudium dias Studium fördern, was bedeutet, die grundlegenden Kenntnisse wurden dafür bereits während des inländischen Studiums für mindestens ein Jahr angeeignet. Zum anderen sollten die Studieninhalte des Auslandsstudiums auf diesen Grundkenntnissen aufbauen, um diese ganz bzw. zum Teil an der deutschen Universität anrechnen lassen zu können.
Für die Überprüfung des gerellen Anspruchs auf Auslands-BAföG werden dafür beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt verschiedene Formblätter sowie der letzte BAföG-Bescheid eingereicht. Dabei sollte vor allem darauf geachtet werden, dass dieser Antrag rechtzeitig eingereicht wird, da eine Warte- und Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten keinen Falls unüblich ist.
Wird das Auslands-BAföG genehmigt, erhält man verschiedene Leistungen, welche sich aus dem “inländischen BAföG“, aufgestockt um entsprechende Zinssätze, zusammensetzen.
