Rauchmelder
Seit Kurzem besteht in mehreren Bundesländern die Pflicht, in Neubauten Rauchmelder anzubringen. Auch für bestehende Wohnungen kann diese Regelung, je nach Bundesland, gelten.
So müssen in Hamburg seit 2006 alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden, ab 2010 erweitert sich diese Pflicht auch auf bereits bestehende Wohnungsbestände. In der Regel müssen solche Geräte im Schlaf- und Wohnzimmer sowie im Flur angebracht werden. Da die Regelungen und die Pflicht zur Anbringung sich je nach Bundesland unterscheiden, sollten Mieter sich über die Gesetzeslage in ihrem Bundesland informieren.
Folgende Bundesländer haben bereits eine Rauchmelderpflicht für Neubauten mit einer Übergangsfrist für Altbauten eingeführt:
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland (Pflicht gilt hier nur für Neubauten)
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Es ist aber unabhängig von den bereits bestehenden Bestimmungen sinnvoll, bereits jetzt Rauchmelder in der eigenen Wohnung zu installieren. Besonders, weil dies keine aufwendige oder kostspielige Angelegenheit ist.
