Notwendige Dokumente
Wenn die passende Wohnung gefunden ist, sind noch nicht alle Hürden zum neuen Heim genommen. Denn bei Vertragsabschluss verlangen Vermieter die Vorlage einiger Dokumente.
Grundsätzlich darf der Vermieter vor der Vertragsunterzeichnung verlangen, dass ihm der Mieter einen gültigen Personalausweis vorlegt. Weiter ist er berechtigt zu erfahren, welche Einkünfte der Mieter hat, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Der Mieter muss hierauf wahrheitsgemäß antworten. Der Nachweis erfolgt in der Regel über Gehaltszettel oder Ähnliches. Eine unwahre Antwort kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Vermieter das Recht erhält, das Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen.
Um sich gegen ein finanzielles Risiko abzusichern, dürfen große Wohngesellschaften (mit über 100 Wohnungen) die Bonität ihres Mieters überprüfen. In Deutschland kann dafür eine Auskunft bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit (Schufa) eingeholt werden, einer Institution, die Informationen über Kreditwürdigkeit und Schulden von in Deutschland gemeldeten Personen gespeichert hat. Die Gesellschaften erhalten von der Schufa Auskunft über eventuelle Kreditschulden, ausstehende Forderungen, Insolvenzverfahren, über die Einrichtung von Konten und deren eventuellen Missbrauch. Private Vermieter können diese Angaben nur über die freiwillige Selbstauskunft mittels Schufa des Mieters erfahren. Dieser steckt dann häufig in einem Dilemma: Wenn er verweigert, die Schufa-Eigenauskunft einzuholen, zum Beispiel, weil er negative Einträge befürchtet, kann es sein, dass die Wohnung an andere Interessenten vergeben wird.
Eine Bürgschaft dritter Personen darf üblicherweise nicht verlangt werden, weil nach deutschem Mietrecht deshalb die Kaution erhoben wird. Es kommt aber durchaus vor, dass zum Beispiel Eltern für ihre Kinder eine Kautionsbürgschaft übernehmen.
Ausländer, die keine EU-Bürger sind, müssen darüber hinaus ein Visum vorlegen.
