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Die Haustierhaltung

Halter von Haustieren stellen sich häufig die Frage, für welche Tierarten besondere Genehmigungen eingeholt werden müssen. Zwischen Mietern, Nachbarn und Vermietern ist die Haustierhaltung ein beliebtes Streitthema.

Gerichtsurteile sind bisher oft mieterfreundlich ausgegangen, allgemein gilt aber, dass auf die Vorgaben im Mietvertrag zu achten ist.

Die Haltung von kleinen und „unkomplizierten“ Haustieren wie Hamster, Zierfische oder Wellensittiche kann nicht verboten werden, solange diese nicht störend für andere Hausbewohner sind und den Rahmen des Üblichen nicht überschreiten; sie dürfen etwa keinen derartigen Geräuschpegel erzeugen, dass sich die Nachbarn gestört fühlen. Mieter, die dagegen planen, ein größeres Tier wie einen Hund oder eine Katze zu halten, brauchen hierfür meist die Zustimmung des Vermieters. Oftmals ist diese Frage aber bereits im Mietvertrag geregelt.

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