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Die Hausratversicherung

Unter dem Begriff Hausrat werden alle Einrichtungsgegenstände verstanden. Darunter fallen Möbel, Lampen, Gardinen und Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Geschirr und Lebensmittel sowie Haushaltsmaschinen.

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist prinzipiell für alle Mieter wichtig. Man sollte sich bemühen, den Versicherungswert der Hausratversicherung dem tatsächlichen Wert der Einrichtung anzupassen und Veränderungen sowie Schäden der Versicherung frühzeitig zu melden.

Die Kosten einer Hausratversicherung hängen von vielen Faktoren ab: Sie richten sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände, außerdem beeinflussen besondere Vertragsbedingungen und Wohnort die Berechnung der Versicherungsprämien. Besonders günstige Angebote belaufen sich auf circa 40 € im Jahr. Besitzt man neuen und hochwertigen Hausrat, lohnt es sich, den vollen Versicherungsumfang auszunutzen. Hierfür ist ein Unterversicherungsverzicht sinnvoll. Bei diesem muss meist ein bestimmter Betrag pro Quadratmeter versichert werden (zwischen 600 und 750 €). So geht die Versicherung nicht von einer Unterversicherung des Hausrats aus und gewährt den Neuanschaffungswert der Gegenstände. Dabei müssen die Vertragsbedingungen der Versicherung aber genau geprüft werden.

Studenten und Auszubildende
Deutsche Auszubildende und Studenten bis zum 26. Lebensjahr, die nur vorübergehend nicht bei ihren Eltern wohnen, brauchen keine eigene Hausratversicherung, wenn sie bei diesen mitversichert sind.

Leistungsumfang
Die Hausratversicherung kommt für Verlust oder Schäden am Hausrat auf, die durch folgende Ereignisse verursacht werden:

  • Stürme, Feuer und Brand (Ausnahme: Kurzschluss- und Überspannungsschäden);
  • Blitzschlag, Explosion und Implosion;
  • Absturz eines Flugzeugs;
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Schäden durch Vandalismus während des Einbruchs;
  • Austritt von Leitungswasser aus einem Leck in den Zu- und Ableitungsrohren und kaputten Geräten wie Waschmaschine und Geschirrspülmaschine;
  • Schäden, die durch Leitungswasser an Bodenbelägen, Innenanstrich oder Tapeten verursacht worden sind.

Die Versicherung übernimmt keine Schäden, die durch Plansch- oder Reinigungswasser auftreten.

Der Versicherungsschutz für Wertsachen beinhaltet Bargeld, Urkunden, Schmuck, wertvolle Sammler- und Kunstgegenstände und Antiquitäten. Die Versicherungssumme ist allerdings zweifach begrenzt: Zum einen werden nur Schäden oder Verlust bis zu einer Höhe von 20 % der Versicherungssumme übernommen, zum anderen gibt es Obergrenzen für die Entschädigung von Wertsachen außerhalb eines Tresors.

Ebenfalls sind Einrichtungs- und Arbeitsgeräte sowie Gegenstände, die dem Versicherungsnehmer nicht gehören, ihm aber für einen Zeitraum überlassen wurden, im Versicherungsschutz enthalten. Eventuell lohnt es sich, eine Police gegen Überspannung abzuschließen, die nicht durch einen Blitzeinschlag, sondern durch einen Kurzschluss entstanden ist.


Leistungseinschränkung
Wurden benannte Schäden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch bei Schäden, die durch versäumte Schadensregulierung des Versicherten entstanden sind: Sollte zum Beispiel aus der Waschmaschine Wasser auslaufen, muss die Wasserzufuhr für die Wohnung abgestellt werden. Elementarschäden (Erdbeben, Hochwasser, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen) deckt die Hausratversicherung ebenfalls nicht ab. Auch ist der Hausrat eines Untermieters nicht mitversichert.


Hinweis
Schäden am Gebäude werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die der Vermieter abschließt und deren Kosten auf die Mieter bei den kalten Neben- oder Betriebskosten umlegt – allerdings gibt es dafür Ausnahmen.
Eine Police für Glasschäden lohnt sich nur, wenn die Fensterflächen in der Wohnung sehr groß oder sehr teuer waren. Über den Wert der Fenster sollte man sich beim Vermieter erkundigen.

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