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Wohnungsbaugenossenschaften

Wohnungsbaugenossenschaften sind in der Regel eher für diejenigen geeignet, die hochwertigen Wohnraum für eine längere Zeit suchen. Oftmals finden sich in den Beständen der zahlreichen Wohnungsbaugenossenschaften bezahlbare Wohnungen in gutem Zustand.

Die Angebote sind vielfältig: So gibt es in vielen Genossenschaften sowohl Anlagen für Senioren als auch Bestände für Familien. Viele Genossenschaften bieten aber auch preisgünstige Wohnmöglichkeiten für Studenten und junge Leute. Hier sollte man sich frühzeitig über Möglichkeiten einer zeitlich begrenzten Anmietung informieren. Die meisten Genossenschaften haben auch eine Internetseite, auf der man sich über das Angebot und die genauen Konditionen informieren kann.

Im Allgemeinen besteht kein bedeutender Unterschied zwischen jemandem, der eine Genossenschaftswohnung bewohnt und Mietern gewöhnlicher Wohnungen. So zahlen beide eine festgelegte Monatsmiete beziehungsweise Nutzungsgebühr und haben vergleichbare Rechte und Pflichten, die vertraglich geregelt sind. Allerdings haben Genossenschaften oftmals den Vorteil, dass ihre Wohnbestände in besonders gutem Zustand und preiswert sind. Auch werden anfallende Reparaturen, die der Vermieter vorzunehmen hat, meist schnell durchgeführt. Das muss bei privaten Vermietern nicht immer so sein.

Ein weiterer Vorteil ist, dass man im Normalfall ein sogenanntes Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt bekommt. Somit ähnelt der Bezug einer Genossenschaftswohnung in gewisser Hinsicht dem Bezug eines Eigenheims. Ist man einmal Mitglied, kann man prinzipiell auf unbegrenzte Zeit Mieter seiner Wohnung bleiben, natürlich unter der Voraussetzung, dass die vertraglichen Bestimmungen und Verpflichtungen eingehalten werden. Besteht der Wunsch, eine andere Wohnung zu beziehen, etwa aufgrund einer veränderten Lebenssituation, kann man innerhalb der Genossenschaft wechseln. Natürlich kann man aber ebenso flexibel wie andere Mieter kündigen und sich eine andere, nichtgenossenschaftliche Wohnung suchen. In diesem Fall kündigt man die bestehende Mitgliedschaft.

Wohnungssuchende sollten sich bei Genossenschaften jedoch über die genauen Vorgaben, die man als Interessent zu beachten hat, im Klaren sein. Zunächst einmal muss man bei Bezug einer solchen Wohnung Mitglied der Genossenschaft werden beziehungsweise Mitglied sein. Das bedeutet in der Regel, dass man Genossenschaftsanteile zu kaufen hat, deren Höhe sich nach der Wohnungsgröße richtet. Die Kosten dieser Anteile sind oft nicht unerheblich und können durchaus bis zu 4.000 € betragen. Dies hängt aber von der jeweiligen Genossenschaft, ihrem besonderen Angebot und der Wohnungsgröße ab. Im Gegenzug entfällt in der Regel die Kautionszahlung. Nach Ende der Mitgliedschaft, bei Auszug aus der Genossenschaftwohnung, erhält man die erworbenen Anteile wieder zurück. Hierfür muss man jedoch zumeist eine längere Zeit einplanen als beispielsweise bei der Rückzahlung einer Kaution. Je nach Satzung der Genossenschaft und Kündigungszeitpunkt kann dies durchaus ein bis zwei Jahre dauern. Dafür wird das Geld aber verzinst angelegt und die Mitglieder bekommen die jährlichen Erträge ausgezahlt.

Je nach Wunschort kann der Bestand der Wohnungsbaugenossenschaften stark nachgefragt sein – somit müssen für bestimmte Wohnungen aufgrund der Anzahl der Mitbewerber längere Wartezeiten in Kauf genommen werden.

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