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Besonderheiten

Neben den üblichen, oft in Abkürzungen beschriebenen Angaben, sind bei Wohnungsanzeigen noch weitere Besonderheiten zu beachten:

Üblicherweise wird die Quadratmeterzahl der Wohnung mit angegeben. Diese wird jedoch bei Dachwohnungen mit Schräge anders berechnet als bei gewöhnlichen Wohnungen. Sie werden oft aufgrund der schrägen Wände, an denen man zum Beispiel große Möbel nicht aufstellen kann, in der Grundfläche etwas größer angegeben.

Eine weitere Besonderheit betrifft die Angabe der Zimmer: Wenn zum Beispiel in einer Anzeige von 2 ZKB die Rede ist, bedeutet das, dass die Wohnung über zwei Zimmer im Sinne von Wohnräumen, also Schlaf- und Wohnzimmer, verfügt sowie über eine separate Küche und ein Badezimmer. Ähnliches gilt für das Kürzel KDB (Küche, Dusche, Bad).

Wohnungssuchende sollten auf Angaben wie Wohnung/Haus/Wohnanlage saniert/unsaniert achten. Besonders, wenn man nur für eine sehr begrenzte Zeit in Deutschland bleiben möchte, sind nicht sanierte Wohnungsangebote wenig empfehlenswert. Für unsanierte Wohnungsbestände, wie sie besonders häufig in den neuen Bundesländern anzutreffen sind, können die Mieten dann zwar sehr günstig sein, dafür sind die Wohnungsbestände jedoch oft in schlechtem Zustand.

Einige Wohnungen werden durch öffentliche Mittel gefördert. Sie sind für einkommensschwache Personen vorgesehen. Man benötigt daher für eine Anmietung einen speziellen Wohnberechtigungsschein (zum Teil auch WBS oder § 5-Schein genannt), den man mit entsprechendem Nachweis über geringes Einkommen im zuständigen Bezirksamt, beziehungsweise Bürger- oder Einwohnermeldeamt, erhalten kann. Meistens wird die Notwendigkeit eines solchen Scheins in der jeweiligen Wohnungsanzeige vermerkt. Auch ausländische Studierende können einen § 5-Schein beantragen.

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