Das Wohngeld
Wenn das Einkommen eines Mieters gering ist, hat er eventuell Anspruch auf Wohngeld. Dies ist eine finanzielle Hilfeleistung, auf die Empfänger geringer Einkommen grundsätzlich Anspruch haben und die nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Anspruch auf Wohngeld und die Höhe des Mietzuschusses hängen von Faktoren ab wie:
- Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- Gesamteinkommen des Haushalts
- Miethöhe (brutto)
Studenten
Grundsätzlich besteht für Studenten, auch aus dem Ausland, die Option auf Wohngeldbezug – in den meisten Fällen haben sie aber dennoch keinen Anspruch, denn sie fallen nicht selten unter folgende Regelungen:
- Ausgenommen vom Wohngeldbezug sind Studierende, die Leistungen erhalten, in denen bereits Kosten für eine Wohnungshaltung vorgesehen sind (etwa BAföG oder andere Stipendien).
- Es muss ein von den Eltern unabhängiger Haushalt bestehen, auch unabhängig von Studienzwecken.
- Generell muss ein gewisses monatliches Grundeinkommen gewährleistet sein, da es sich bei Wohngeld lediglich um einen Mietzuschuss handelt.
In Zweifelsfällen sollte man sich direkt an eine Beratungsstelle der deutschen Universität wenden, zum Beispiel an die studentische Sozialberatung, um die individuellen Möglichkeiten zu klären. Falls die Aussicht auf eine Bewilligung besteht, muss ein Antrag bei der jeweils zuständigen Wohngeldstelle gestellt werden. Üblicherweise wird Wohngeld dann für ein Jahr bewilligt.
