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Courtage und Kaution

Immobilienmakler vermitteln Wohnungen im Gegenzug für eine Erfolgsprämie, die Courtage. Diese Art der Wohnungsvermittlung ist recht teuer, weil oftmals anderthalb bis zwei Nettomonatsmieten (ohne Nebenkosten, aber zuzüglich Mehrwertsteuer) verlangt werden.

Die Courtage muss erst dann gezahlt werden, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Das Organisieren einer Wohnungsbesichtigung berechtigt also noch nicht zur Erhebung einer Gebühr. Ferner darf der Makler keine Courtage verlangen, wenn er auch gleichzeitig Vermieter oder mit diesem verwandt ist beziehungsweise in einer direkten Geschäftsbeziehung zu diesem steht.

Kaution

Unter Kaution versteht man einen Geldbetrag, der als Mietsicherheit für den Vermieter angelegt wird. Eine Kaution wird meist verlangt, damit der Vermieter gegen eventuelle vom Mieter verursachte Beschädigungen in der Wohnung, für die der Versicherungsschutz nicht greift, und Mietschulden abgesichert ist. Eine Kaution muss nur dann gezahlt werden, wenn dies aus dem Mietvertrag hervor geht. Sie darf drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht übersteigen.

Die Kaution wird meistens mit der ersten Monatsmiete oder in drei Monaten mit gleichen Raten fällig. Der Vermieter ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Kaution verzinst anzulegen. Über den Stand der Zinseinkünfte muss der Vermieter auf Anfrage des Mieters Auskunft erteilen. Eventuell kann dem Vermieter auch ein Sparbuch mit der vereinbarten Summe als Pfand überlassen werden.

Nach der Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution an den Mieter samt angefallener Zinsen zurückzahlen. Eventuelle Schäden oder Mietrückstände werden von der Kaution abgezogen. Beschädigungen, die über die Kautionssumme hinausgehen, muss der Mieter gegebenenfalls zusätzlich begleichen. Dem Vermieter muss ausreichende Bedenkzeit gewährt werden, die jedoch nur in Ausnahmefällen sechs Monate oder länger dauern darf. Wenn noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen, kann der Vermieter einen Teil der Kaution vorläufig einbehalten, bis die Abrechnung erfolgt ist. Dies sollte innerhalb von zwölf Monaten geschehen, wenn keine besonderen Gründe vorliegen. In diesem Fall ist der Mieter schriftlich zu informieren.

Hinweis

Es ist ratsam, mit dem Vermieter im Vorfeld zu klären, welche Kosten und Schäden die Kaution abdecken soll. Außerdem ist es sinnvoll, den Zustand der Wohnung vor dem Einzug mit Fotos zu dokumentieren. Bei einer möblierten Wohnung sollte beim Einzug eine Inventarliste erstellt werden.

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