Sehhilfen
Eine Sehhilfe stellt ein optisches bzw. ein optoelektronisches Gerät dar, mit welchem die Sehfähigkeit optimiert bzw. Sehstörungen rehabilitiert werden können. Hierzu zählen unter anderem:
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Fernglas, Lupe
- Lupenstein
- Monokel
- Bildschirmlesegerät
Seit dem 01. Januar 2004 werden von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kosten mehr für Sehhilfen, also Brillen und Kontaktlinsen übernommen. Bis dahin wurden für verordnete Kontaktlinsen und Brillen die Gläser noch teilweise bezuschusst. Jedoch wurde für die Kosten für Brillengestelle sowie Sonderausstattungen, wie für Allergiker oder Sportbrillen für den Schulsport, kein Zuschuss gezahlt. Patienten ab dem 14. Lebensjahr konnten zudem erst einen neuen Zuschuss beantragen, wenn deren Sehfähigkeit sich um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert bzw. verändert hatte. Nach dem Beschluss der gesetzlichen Krankenkassen vom 01. Januar 2004 besteht lediglich für Kinder und Jugendliche, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für schwer sehbehinderte Personen weiterhin ein Anspruch auf Leistungen für Sehhilfen durch die Gesetzliche Krankenkasse.
Aber auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Versorgung mit Sehhilfen beansprucht werden. Dies ist der Fall, wenn aufgrund von Blindheit oder auch einer Sehschwäche, wenn auf beiden Augen eine Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 diagnostiziert wurde (§ 33 Abs. 1 S. 5 SGB V). Die Klassifikationen des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung wurden dabei von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Dabei liegt eine Sehbeeinträchtigung von der Stufe 1 vor, wenn selbst durch die bestmöglichen Korrekturmaßnahen nur noch eine Sehschärfe von 0,3 bis 0,1 Visus, das heißt von maximal 30 Prozent wiederhergestellt werden kann.
Dies gilt für versicherte Personen, bei denen
- eine Blindheit beider Augen
- eine Blindheit des einen Auges und eine Sehschwäche des anderen Auges oder
- eine Sehschwäche der beiden Augen vorliegt.
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung können privat Versicherte verschiedene Leistungen für Sehhilfen in Anspruch nehmen. Hierbei kann der Versicherte einen passenden Tarif für sich auswählen, welcher entweder die gesamten Kosten oder auch nur Teilkosten für Sehhilfen deckt. Als Neukunde in der PKV müssen bei der Gesundheitsprüfung bereits vorhandene Sehprobleme und -beeinträchtigungen angegeben werden. Dies kann je nach Versicherung zu einem Anstieg der Beitragskosten führen. Grundsätzlich sind allerdings die Besuche beim durch die Krankenversicherung abgedeckt.
Aber auch gesetzlich Versicherte können mit einer Brillenzusatzversicherung die Leistungen der GKV ergänzen und erweitern. Durch diese Zusatzversicherung werden die Kosten bei einer Sehstärken- bzw. Dioptrienänderung für eine neue Brille oder Kontaktlinsen in einem bestimmten Zeitraum erstattet.
