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Schutzimpfung

Eine Schutzimpfung, oder auch einfach Impfung, stellt eine vorsorgende Maßnahme gegen unterschiedliche Infektionskrankheiten dar und wird somit zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten oder auch einer Krankheit nach Erregerkontakt durchgeführt. Der Impfstoff kann dabei entweder als flüssige Injektion mit einer Kanüle oder als Schluckimpfung verabreicht werden.

Neben dem Ziel, das Ausbrechen einer Infektionskrankheit zu vermeiden, dienen Schutzimpfungen auch zur Beseitigung einer solchen. Beispielsweise existiert der Erreger für Pocken Dank kontinuierlicher Impfungen nicht mehr. Daneben wurden mit Hilfe kontinuierlicher Impfperioden eine Vielzahl von Infektionskrankheiten in den europäischen Ländern ganz beseitigt. Dementsprechend können auch die Immunität des Einzelnen sowie die der gesamten Bevölkerung durch hohe Durchimpfungsraten  positiv beeinflusst werden, da die Zirkulation des jeweiligen Erregers in der Bevölkerung eingedämmt und sogar ganz unterbrochen werden kann. Somit profitieren auch nicht geimpfte Personen von der Populationsimmunität  und sind damit vor der entsprechenden Krankheit geschützt.

Grundsätzlich kann in aktive und passive Impfung unterschieden werden. Im Rahmen einer aktiven Schutzimpfung erfolgt die Verabreichung des Impfstoffes in abgeschwächter, abgetöteter oder auch fragmentierter Form der Krankheitserreger. Damit soll das körpereigene Immunsystem angeregt werden, spezifische Antikörper zu bilden, um damit eine spezifische Immunität gegen die jeweilige Infektionskrankheit erzielen zu können. Das heißt, das Immunsystem „merkt“ sich die Erregerstruktur, sodass beim Befall durch einen krankheitserregenden (pathogenen) Keim, der Körper diesen sofort bekämpfen kann. Dieser Vorgang wird auch aktive Immunisierung genannt.

Die passive Immunisierung bzw. passive Impfung erfolgt hingegen in der Weise, dass dem Körper bereits die spezifischen Antikörper gegen den betreffenden Krankheitserreger in hoher Konzentration durch das Impfserum verabreicht werden. In diesem Fall wird nicht das eigene Immunsystem angeregt, vielmehr wird diese Schutzimpfung nur durchgeführt, wenn aufgrund einer akuten, frischen Infektion durch einen ansonsten pathogenen Keim akute Gefahr besteht.  


Nachdem GKV-Wettbewerbsgesetz gehören Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Davon ausgenommen sind lediglich Schutzimpfungen für private Auslandsreisen. Die Einzelheiten dazu wurden vom gemeinsamen Bundesausschuss  festgelegt, welches seine Empfehlungen wiederrum auf Grundlage des Robert-Koch-Institutes tätigte. Des Weiteren werden jährliche weltweite Impfempfehlungen durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekanntgegeben. Die Empfehlungen richten sich dabei nach spezifischen Regionen und Ländern und besitzen weltweite Gültigkeit. Für Deutschland gelten momentan für folgende Infektionskrankheiten Impfempfehlungen, die sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung vollständig getragen werden:

  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Keuchhusten
  • Influenzaviren (Grippe)
  • Tetanus
  • Frühsommermeningitis
  • Polio
  • Hepatitis A und B


Die bestehenden Impfstoffe werden dabei ständig weiterentwickelt und verbessert. So werden heute einige Impfstoffe nicht mehr anhand der chemischen Inaktivierung des erregenden Keims entwickelt, sondern es werden durch gezielte Gentechnik bestimmte immunogene Teile des Erregers erschaffen. Zudem existieren eine Reihe an neue Impfstoffe, so zum Beispiel gegen den Haupterreger von Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren Helicobacter pylori sowie gegen den Versucher von Herpes simplex das Herpes-Simplex-Virus entwickelt.

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