Rückversicherung
Die Rückversicherung, auch unter der Bezeichnung Reassekuranz bekannt, hat das Ziel einer Risikobewältigung der jeweiligen Versicherungsanstalt. So sollen die Ausfallrisiken, die vor allem durch Großschäden oder auch durch Schadenslasten der Erstversicherer entstehen, weitläufig reduziert werden. Die Rückversicherung soll somit vor allem Einzelrisiken abdecken oder auch ganze Portfolios, sprich mehrere Einzelrisiken, die gemeinsame Merkmale haben. Normalerweise werden während der Verhandlungen von Bedingungen des Rückversicherungsverhältnisses durch eine Versicherungsanstalt die bestehenden Risiken auf andere Versicherungsanstalten zediert bzw. übertragen.
Dabei werden allerdings bestehende Versicherungsverhältnisse nicht verändert. Der Erstversicherer ist und bleibt für alle im Versicherungsvertrag aufgeführten Leistungen verpflichtet. Auf der anderen Seite erhält die Versicherungsanstalt jedoch im Schadensfall Teil- oder Gesamtleistungen durch die Rückversicherung erstattet. Dabei werden zwei Erstattungsformen unterschieden. Einerseits gibt es die Quotenrückversicherung, die eine bestimmte Quote erstattet. Andererseits besteht die Möglichkeit der Exzedentenrückversicherung. Bei dieser Erstattungsform wird ein bestimmter Selbstbehalt von dem Erstattungswert abgezogen.
Die Rückversicherung wird unterteilt in aktive und passive Rückversicherung. So beschreibt die aktive Rückversicherung das Vorgehen eines Rückversicherers, anderen Erst- oder Rückversicherern einen umfassenden Rückversicherungsschutz anzubieten. Auch der Erstversicherer kann in diesem Fall als Rückversicherer auftreten. Daher bezeichnet man die aktive Rückversicherung auch als in Rückdeckung übernommenes Geschäft respektive als indirektes Geschäft. Passive Rückersicherungen bestehen wiederrum darin, dass Erst- oder auch Rückversicherer einen Rückversicherungsschutz nachfragen. Die Rückversicherungen bieten eine größere Sicherheit und Stetigkeit in dem Versicherungsgeschäft. So ermöglichen sie dem Versicherungsunternehmen auch größere Risiken abzusichern. Dazu gehören beispielsweise Flugzeuge oder auch die Haftpflichtversicherung von Großkonzernen. Dadurch ist der Versicherungsnehmer nicht in der Bredouille sich bei mehreren Versicherungsanstalten versichern zu müssen. Mit der Retrozession bietet die Rückversicherung auch untereinander eine Art Risikoausgleich. Viele Großkonzerne haben sogar eigene Versicherungen, daher werden sie auch Eigenversicherer genannt. Als solche können sie große Teile ihres Risikoportfolio rückversichern.
Es gibt zwei verschiedene Vertragsformen, die bei Rückversicherungen eine Rolle spielen. So gibt es die obligatorische Rückversicherung und die fakultative Rückversicherung. Bei der ersten Vertragsform werden die gesamten Versicherungsbestände eines Erstversicherers rückversichert, bei der fakultativen Rückversicherung allerdings wird nur ein bestimmtes Risiko versichert. Auch erfolgt eine Unterscheidung in quotale proportionale Risikoteilung und nichtproportionale Risikoteilung. Bei der ersten Variante werden Prämien und Schäden zu gleichen Anteilen erstattet. Bei der proportionalen Risikoteilung hingegen werden Schäden bis zu einer bestimmten Höhe unter Berücksichtigung des Selbstbehalts übernommen.
