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Rooming-In

Das Rooming-In bezeichnet eine Praxis in Krankenhäusern und Pflegeheimen und soll es Eltern bzw. Angehörigen ermöglichen, kontinuierlich bei ihren Kindern bzw. Familienmitglied zu sein, indem sie im selben Zimmer untergebracht werden.  Zurückzuführen ist diese Konzept auf die Erkenntnisse der Bindungstheorie, nach der diese Form der Unterbringung gegen psychischen Hospitalismus bei Kindern vorbeugen und entgegenwirken soll. Hospitalismus bezeichnet dabei die psychischen und physischen Begleiterscheinungen in Folge eines längerfristigen Krankenhausaufenthaltes oder auch einer Inhaftierung. Erstmals durchgeführt wurde die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind in Deutschland im Jahr 1969 in München und ist seither gängige Praxis.

Besonders häufig kommt das Rooming-In bei Neugeborenen zum Einsatz. Hierbei wird das Bett des neugeborenen Kindes nicht wie in vergangenen Zeiten separat in einem Säuglingszimmer untergebracht, sondern im Zimmer der Mutter. Somit wird die Beziehung zwischen Mutter und Kinder, aber auch zwischen Vater und Kind von Anfang an gefördert, indem sich diese selbst um ihren Nachwuchs kümmern müssen. Die Eltern lernen ihr Kind damit besser kennen und lernen Hungerzeichen und Signale deuten, was die Umstellung zu Hause wesentlich einfacher macht. Ist die Mutter allerdings zu erschöpft, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das Kind vom medizinischen Pflegepersonal betreuen zu lassen.

Auch wenn das eigene Kind krank ist und aufgrund dessen ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, können die Eltern im Zimmer des Kindes untergebracht werden. Dies fördert das Zurechtkommen der Kinder im Krankenhaus und schützt sie gleichzeitig vor fremden und eventuell beängstigenden Situationen im Krankenhausalltag. Denn nachweislich leiden Kinder sehr stark unter der Trennung von ihren Eltern in solchen Situationen, was psychische Störungen und Schäden zur Folge haben kann. Dementsprechend wird der Einsamkeit von Kindern entgegengewirkt, indem diese weiterhin im Krankenhaus mit ihren Eltern zusammenleben.

Das Rooming-In wird mittlerweile auch zu Teilen für Angehörige von Demenzkranken angeboten. Dies liegt vor allem darin begründet, dass im fortgeschrittenen Stadium der Demenzerkrankung der Aufenthalt in einer fremden Umgebung für die Patienten besonders belastend wirkt. Hingegen soll die Anwesenheit von Angehörigen und Bezugspersonen den Demenzkranken ein wenig Normalität und Sicherheit geben. Ebenso besteht auch in einigen Privat- und Rehakliniken die Möglichkeit, dass beispielsweise der Ehepartner im selben Zimmer übernachtet wird.

Lediglich für das Rooming-In auf der Säuglingsstation fallen keine extra Kosten an, da in diesem Fall sowohl Kind als auch Mutter „Patienten“ des Krankenhauses sind. Ist hingegen das eigene Kind erkrankt und man nutzt in Folge dessen die gemeinsame Unterbringung von Kind und Eltern, kommen auf die Eltern zusätzliche Kosten für den Service zu, die in den meisten Fällen nicht automatisch von der Krankenversicherung übernommen werden. In diesem Fall lohnt es sich eine Krankenhauszusatzleistung mit der Leistung für das Rooming-In abzuschließen.

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