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Risikolebensversicherung

Wenn es um die reine Absicherung der Familie geht, die nach dem Tod des Ernährers auf sich selbst angewiesen ist, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung durchaus sinnvoll. Von Geldinstituten wird sie als Sicherheit genutzt, damit sie im Todesfall des Schuldners das von ihnen geliehene Geld zurückbekommen.

 

Das Risiko einer solchen Versicherungsform liegt in erster Linie bei dem Versicherungsinstitut. Dieses muss nämlich bei dem Tod des Versicherten die komplette Versicherungssumme auszahlen, auch wenn dieser erst über einen kurzen Zeitraum hinweg Beiträge in die Versicherung eingezahlt hat. Einige Risikolebensversicherungen werden allerdings nicht ausgezahlt. Das liegt vor allem daran, dass Menschen, die einen Kredit aufnehmen, bei den zahlreichen Formularen, die sie ausfüllen müssen, auch den „Antrag zur Risikolebensversicherung“ erhalten. Durch diesen Antrag hat das Geldinstitut die Möglichkeit, den nicht zurückgezahlten Kredit auch bei dem Ableben des Kreditnehmers (oder auch Hypothekennehmers) zurück zu erhalten.

 

Die Beiträge einer Risikolebensversicherung sind im Vergleich zu dem Leistungskatalog relativ gering. Nichtsdestotrotz gibt es in der Versicherungsbranche zahlreiche, zum Teil stark abweichende, Tarife. So kann beispielsweise ein 30-jähriger Nichtraucher bereits für 36 Euro im Jahr versichert werden, sofern eine Laufzeit von zehn Jahren und eine Todesfallleistung von 50.000 Euro gewählt wird. Der teuerste Anbieter veranschlagt einen Beitrag von 73 Euro.

 

Nicht nur das Geschlecht wird in der Lebensversicherung differenziert, auch das Rauchen bzw. Nichtrauchen ist ein Punkt, der in der Berechnung der monatlichen Beiträge Beachtung findet. Bei gleichen Bedingungen hat ein 30-jähriger Raucher einen Beitrag zwischen 45 und 79 Euro zu leisten. Obwohl bei manchen Versicherungen Frauen höhere Aufwendungen leisten müssen, ist dies bei der Risikolebensversicherung anders. So müssen 30-jährige Nichtraucherrinnen bei dem gleichen Leistungskatalog nur zwischen 28 und 52 Euro zahlen. Handelt es sich allerdings um Raucherinnen, wird der Betrag dementsprechend auf 33 bis 54 Euro angehoben. Der Versicherte ist verpflichtet, der jeweiligen Versicherungsanstalt mitzuteilen, wenn er Nikotin konsumiert. Sollte herausgefunden werden, dass er bei der Versicherung unwahre Angaben gemacht hat, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

 

Für Ehepaare gibt es besondere Tarife. Die „Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben“ bedeuten, dass das versicherte Ehepaar sich einen Vertrag teilt und somit niedrigere Aufwendungen zu leisten hat. Im Falle des Ablebens einer der Partner, erhält der Hinterbliebene die vollständige Versicherungssumme ausgezahlt.

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