Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag dar, welcher den Versicherungsanbieter gegen die Zahlung von Versicherungsprämien durch den Versicherten verpflichtet, die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfang zu vertreten und die damit einhergehenden notwendigen Leistungen bereits zu stellen. Absichern kann die Rechtsschutzversicherung Interessenkonflikte sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Für die einzelnen Versicherungsparteien werden die individuellen Rechten und Pflichten sowie Obliegenheiten durch das Versicherungsgesetz (VVG) und die vertraglichen Vereinbarungen, welche als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden, geregelt. In den meisten Fällen werden zudem mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auch Selbstbeteiligungen festgelegt.
Zu den Leistungen und damit zur Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung, die entweder in vollem Umfang ohne Deckungsbegrenzung oder nur teilweise bis zur vertraglich festgelegten Deckungssumme abgesichert sind, gehören:
- Die gesetzlichen Gebühren für den Anwalt, wobei der Rechtsanwalt vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden kann.
- Die Gerichtskosten
- Die Gelder für Zeugen sowie Honorare für Sachverständige
- Die Kosten des Gegners, insofern der Versicherte diese zu tragen hat.
Daneben werden von der Rechtsschutzversicherung auch Strafkautionen, zumeist bis zu einer Höhe von 50.000 Euro erstattet, um damit die versicherte Person vor dem Strafvollzug zu bewahren. Ausgenommen von den Leistungen der Versicherung sind hingegen Bußgelder sowie Geldstrafen.
Der Versicherungsschutz der Rechtschutzversicherung besitzt in gesamt Europa Gültigkeit sowie auch in den anliegenden Staaten des Mittelmeeres, die nicht zu den europäischen Ländern zählen, den Azoren sowie auch auf den kanarischen Inseln und auf Madeira. Daneben gewährleisten einige Versicherungsgesellschaften bei Auslandsaufenthalten, die sechs bis zwölf Wochen dauern, einen weltweiten Versicherungsschutz. Allerdings sind die angebotenen Leistungen zumeist beschränkt. Das heißt, es werden lediglich die Kosten für den eigenen Anwalt übernommen, dies aber auch nur bis zu den dreifachen Satz dessen, was ein deutscher Anwalt kosten würde. Außerdem ist die Versicherungssumme auf den Betrag von 30.000 Euro begrenzt.
Damit Rechtsschutzversicherung eintritt, muss ein Rechtsschutzfall vorliegen. Dies bedeutet, dass ein „tatsächlicher bzw. ein behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten“ vorliegt. Dementsprechend sind vorbeugende Rechtsberatungen nicht im Versicherungsschutz der Versicherung enthalten. Zudem werden durch die Rechtsschutzversicherung nicht alle Streitigkeiten getragen. Damit dies der Fall ist, muss die Streitigkeit zu einen der Leistungsarten zugewiesen werden können. Zu den Leistungsarten zählen bspw. Schadenersatz-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz, Arbeits-Rechtschutz, Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie Straf-Rechtschutz und Rechtsschutz in Ehesachen. Daneben existieren eine Vielzahl von Risikoausschlüssen. Das heißt, liegt einer der folgenden Fälle vor, ist kein Versicherungsschutz durch die Rechtschutzversicherung geboten.
- Die aktive Strafverfolgung sowie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Streitigkeiten, die mit dem eigenen Rechtsschutzanbieter vorliegen
- Klagen vor dem Verfassungsgericht bzw. vor internationalen Gerichtshöfen
Somit wird bei keinen dieser Tatbestände eine Leistungen durch die Rechtsschutzversicherung möglich.
