Psychotherapie Krankenkasse
Der Begriff Psychotherapie umfasst alle Formen psychologischer Verfahren, die auf den Einsatz von medikamentöser Mittel im Zuge der Behandlungen verzichten. So werden vor allem psychosomatische Erkrankungen, Verhaltensstörungen oder auch psychische Krankheiten sowie Leidenszustände unter diesem Begriff zusammengefasst.
Es kommen insbesondere verbale und nonverbale Kommunikationsmethoden zum Zuge, die psychologisch respektive wissenschaftlich fundiert systematisch zur Anwendung kommen. Es gibt verschiedene Ausprägungen der Psychotherapie. So beinhaltet beispielsweise die Verhaltenstherapie Veränderungen der sozialen Interaktion und Umgebung, mit dem Ziel, eine bessere Selbstregulation zu ermöglichen und Fähigkeiten dazu zu fördern und auszubilden. Die Kognitive Verhaltenstherapie hingegen versucht, dem Patienten seine Gedanken und Bewertungen ins Bewusstsein zu rufen und diese womöglich zu ändern, damit sie in konkrete und richtige Verhaltensweisen umgesetzt werden können. Die Tiefenpsychologie wiederrum schafft ähnlich wie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie eine Auseinandersetzung mit dem Unterbewusstsein, damit Ursachen und Hintergründe von Leiden veranschaulicht und verarbeitet werden können. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Bei stationären psychotherapeutischen Behandlungen werden sie zumeist auf eine bestimmte Anzahl der Sitzungen begrenzt. Psychotherapien, die erstattet werden, sind beispielsweise die Verhaltenstherapie und auch die Psychoanalyse respektive die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Es muss jedoch der Nachweis einer seelischen Erkrankung erbracht werden, damit die Versicherungsanstalten für die entstandenen Kosten aufkommen. So gilt darüber hinaus die Voraussetzung, dass die Behandlung von einem zugelassenen und von der Krankenkasse akzeptierten Arzt vorgenommen wird. Auch hier gilt die Begrenzung auf eine vorher festgelegte Stundenzahl innerhalb eines Versicherungs- oder Kalenderjahres.
Private Krankenversicherungen handhaben in der Regel die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen sehr unterschiedlich. So beschränken viele Versicherungsanstalten die erstattungsfähigen ambulanten Sitzungen einer Psychotherapie meist auf eine bestimmte Anzahl in einem Jahr. Andere Versicherer hingegen kommen für sämtliche in Anspruch genommene Sitzungen auf. Dabei ist nicht entscheidend, wie viele Sitzungen genau stattgefunden haben. Manche Versicherungsunternehmen übernehmen überhaupt keine anfallenden Kosten. Wie viele und ob überhaupt Kosten übernommen werden, wird in dem jeweils individuellen Versicherungsvertrag festgelegt.
Es können allerdings in der Folge einer Psychotherapie auch Psychotherapieschäden auftreten. Das ist der Fall, wenn der Patient nach der entsprechenden Behandlung seelisch schlechter bestellt ist als vorher, respektive weniger funktionsfähig ist als zuvor. Auch wenn eine Verschlechterung in anderen seelischen Bereichen stattgefunden hat, fällt dies unter den genannten Begriff. Ist der Therapeut für den jeweiligen Patienten nicht ausreichend ausgebildet und kann er keinerlei oder ungenügende Fachkenntnisse für solche Fälle aufweisen, kann die Diagnostik und anschließende Therapieplanung fehlerhaft verlaufen.
