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Privathaftpflichtversicherung

Im Falle eines unerwarteten und plötzlich auftretenden Schaden bietet die Privathaftpflichtversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz und sichert zudem vor einer hohen finanziellen Belastung bspw. infolge eines Unfalls. Dementsprechend stellt diese Versicherung eine Form der Haftpflichtversicherung dar, welche im Schadensfall nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch dessen Familien vor Ansprüchen Dritter absichert –allerdings nur im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung allerdings keine Pflichtversicherung, sondern ist freiwillig. Durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt sind allerdings nur Schäden, welche als Folge von Fahrlässigkeit und im privaten Bereich entstanden sind. Somit sind Schäden, die im (neben-) beruflichen oder vereinsmäßigen Umfeld entstehen, nicht im Versicherungsschutz der Versicherung inbegriffen. Der Verlust von (Wert-) Gegenständen ist ebenso nicht versichert.

Damit bietet die Privathaftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz für die typischen Risiken des Alltags. Im Besonderen sind dabei in einem begrenzten Umfang die Haftung aus Wohn- und Hausbesitz, Haftung aus Sportausübung und Haftung aus Tierhaltung Gegenstand der Versicherung. Außerdem gilt der Versicherungsschutz auch für Schäden an der Mietwohnung, sofern diese nicht Schäden an den (elektrischen) Einbauten oder Glasschäden beinhalten, da für diese eine separate Glasversicherung abgeschlossen werden kann. Mietschäden sind oftmals mit einer Deckungssumme von 100.000 bis 1.000.000 Euro begrenzt und damit summenmäßig durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Durch eine Zusatzpolice für diesen Bereich kann zudem eine Absicherung für einmalig entstandene Schäden abgeschlossen werden. Nicht in der Versicherung enthalten, sind  zumeist allmählich entstandene Schäden.

Außerdem gehört ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, welcher Gegenstand der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, nicht zum Versicherungsschutz. Sollten nicht abgesicherte Haftpflichtrisiken hinzukommen, gilt für diese zunächst auch der Versicherungsschutz. Allerdings müssen diese dem Versicherer im Rahmen von dessen jährlicher Anfrage mitgeteilt und anschließend inbegriffen werden.

Außerdem werden auch Personen- und Sachschäden mit der Versicherung abgesichert. Dies allerdings zu unterschiedlichen Deckungssummen, welche je nach Versicherungsanbieter variieren. Dabei kann die Versicherung pauschal für Personen- und Sachschäden, aber auch getrennt für Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Sollte anderwärtiges Vermögen beschädigt worden sein, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür nicht auf. Jedoch kann dieses durch eine spezielle Vereinbarung mit abgedeckt werden. Allerdings werden Vermögensschäden in der Regel nur über eine Vermögensschadenshaftpflicht abgesichert und sind daher innerhalb der Privathaftpflichtversicherung weniger relevant.

Für den Versicherungsschutz bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage, welche durch die einheitlichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) dargestellt werden. Von diesen abweichen können die besonderen Bedingungen des versicherten Risikos, welche sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden können.

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