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Mutterschaftsgeld Berechnung

Die Mutterschaftsgeld Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Generell hat eine werdende Mutter einen Anspruch von 13 Euro pro Tag während des Mutterschutzes, die von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt werden. Zur weiteren Mutterschaftsgeld Berechnung wird diese Summe bis zur Höhe des letzten Nettogehaltes vom Arbeitgeber ausgezahlt. Das Nettogehalt richtet sich hierbei nach den vergangenen letzten drei Monaten, vor Beginn des Mutterschutzes.
Frauen, die privat versichert sind, können beim Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld beantragen. Dieses ist jedoch nur einmalig möglich und wird in Höhe von 210 Euro ausgezahlt, wenn ein entsprechender Antrag rechtzeitig vorliegt. Auch geringfügig Beschäftigte, die nicht in die Sozialversicherung einzahlen, können hier einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen und erhalten bis zu 210 Euro.

Auch arbeitslose Mütter haben Recht auf Mutterschaftsgeld. Die Mutterschaftsgeld Berechnung richtet sich hier nach der Höhe des Arbeitslosengeldes, welches von der Krankenkasse bezahlt wird. Sollte die Frau selbstständig sein, so hängt die Mutterschaftsgeld Berechnung von der Krankenkasse ab. Hier erhält die Mutter das Mutterschaftsgeld in Wert des Krankengeldes, während des Mutterschutzes.

Wenn es zu einer Frühgeburt kommt, werden die Tage, in denen die Mutter noch nicht in Mutterschutz war, auf die Zeit nach der Geburt angerechnet und ebenso das Mutterschaftsgeld. Sollten Zwillinge geboren werden oder es sich generell um eine Mehrlingsschwangerschaft handeln, so kann ein Mutterschaftsgeld von zwölf Wochen in Anspruch genommen werden.
Auch Studentinnen können Mutterschaftsgeld beantragen. Voraussetzung ist, dass sie gesetzlich versichert waren, bevor sie ihr Kind auf die Welt brachten. Auch hier können sie von der Krankenkasse 13 Euro je Tag erhalten.

Frauen, die durch ihren Gatten familienversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Aber auch nur bis 210 Euro, wenn ein Antrag eingereicht wurde.
Möchte man Mutterschaftsgeld beantragen, sollte man erwerbstätig sein, da Mutterschaftsgeld den Ersatz von Lohn darstellt, deshalb erhalten Hausfrauen diese Leistung nicht. Die Zeit des Mutterschutzes umfasst mindestens 14 Wochen und beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin; sie endet acht Wochen nach der Entbindung. Auch sollte man dem Arbeitgeber und der Krankenkasse rechtzeitig eine Bescheinigung des Arztes mit dem errechneten Geburtstermin vorlegen.

Sollte man das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen wollen, da man selbstständig, geringfügig beschäftigt oder bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, muss man zunächst das Mutterschaftsgeld beantragen. Auch sollte eine Bescheinigung des Arbeitgebers beiliegen. Weitere Unterlagen, die eventuell benötigt werden, könnte eine Geburtsurkunde vom Standesamt oder gegebenenfalls bei einer Frühgeburt die Bescheinigung eines Arztes sein. Generell sollte man beachten, dass der Antrag und alle benötigten Bescheinigungen für das Mutterschaftsgeld rechtzeitig eingereicht werden.

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