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Mutter-Kind-Kur Antrag

Mutter-Kind-Kuren – oder auch Vater-Kind-Kuren, denn auch viele Väter übernehmen die Erziehungsverantwortung – gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Ein Mutter-Kind-Kur Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und nicht erst bei Burn-out Symptomen. Mütter sind durch die Familienarbeit und Berufstätigkeit stark belastet, sodass sehr schnell gesundheitliche Störungen wie Depressionen, Magenerkrankungen, Kopfschmerzen und andere Krankheiten auftreten. Bei einer Mutter-Kind-Kur betreuen Fachleute wie Ärzte, Physiotherapeuten, Sozialpädagogen, Psychologen, Ernährungsberater und viele andere die Patienten. Die Kinder werden betreut, damit die Mütter ihre Rehamaßnamen absolvieren können und zur Ruhe kommen. Nur so haben sie Gelegenheit, sich vollends zu entspannen und neue Kraft zu erhalten. Die Kliniken sind zu diesem Zweck mit modernen Apartments und großzügigen Behandlungsräumen optimal ausgestattet. Für Väter gibt es andere, spezielle Konzepte.

Häufig sind auch die Kinder erkrankt, sodass der Mutter-Kind-Kur Antrag in diesem Fall eine besondere Bedeutung erhält. In den speziellen Kliniken werden neben den Müttern auch die Kinder behandelt. Viele chronische Erkrankungen wie Asthma und Rheuma treten schon in jungen Jahren auf. Immer mehr Kinder leiden an Allergien, Hauterkrankungen, Übergewicht und Verhaltensstörungen. Für Mütter und Kinder bis zu 14 Jahren kann ein Mutter-Kind-Kur Antrag gestellt werden. Zusätzlich zur Therapie bieten die Kliniken auch für die älteren Kinder eine Hausaufgabenbetreuung an, damit sie in der Schule den Anschluss nicht verpassen.

Den Mutter-Kind-Kur Antrag erhält man bei der Krankenkasse oder kann ihn im Internet downladen. Dieser Antrag muss vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden. Für den Patienten ist es wichtig zu wissen, dass es sich nicht um Urlaub, sondern um eine Kur handelt. Der Arbeitgeber darf dafür keine Urlaubstage abziehen und muss auch das Gehalt weiterzahlen. Die Mutter-Kind-Kur dauert normalerweise drei Wochen, falls es notwendig ist, wird sie auch verlängert. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, es wird nur eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag fällig. Der Mutter-Kind-Kur Antrag beinhaltet auch die Fahrt zur Klinik, daher werden auch diese Kosten von der Kasse übernommen.

Die Krankenkasse entscheidet über den Mutter-Kind-Kur Antrag, dessen gesetzliche Grundlangen im SGB V, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch im § 24 und § 41 festgelegt sind. Voraussetzung für eine vorsorgende Maßnahme sind eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes sowie die Vermeidung von Erkrankungen der Mutter. Der Anspruch für eine Rehabilitationsmaßname ist damit begründet, dass Krankheiten geheilt oder verbessert werden. Unter der Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wird von der Krankenkasse über den Mutter-Kind-Kur Antrag entschieden. Dabei gelten die Rehabilitations-Richtlinien[1] des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sowie die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation.

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