Zurück zum Start

Medizinischer Dienst Krankenkassen

Der MDK bzw. Medizinischer Dienst Krankenkassen hat eine Beratungsfunktion hinsichtlich der Versorgungsfragen. Er ist ein medizinischer und pflegerischer Gutachtungsdienst, der eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen Deutschlands spielt. Der MDK (Medizinischer Dienst Krankenkassen) arbeitet eng mit dem GKV-Spitzenverband im gemeinsamen Bundesausschuss zusammen. Dieser klärt ab, welche Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden und welche Qualitätsansprüche ärztliche Leistungen erfüllen sollen. Auf Bundesebene wurden Kompetenz-Centren für Psychiatrie und Psychotherapie, für Onkologie, für Geriatrie sowie für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement erstellt. Sechs länderübergreifende sozialmedizinische Expertengruppen dienen zudem der Sicherstellung einer Begutachtungspraxis.

Rund 90 Prozent der Deutschen sind Mitglieder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und beanspruchen damit die deutsche Sozialversicherung. Eine qualitativ hochwertige und dabei kostengünstige Versorgung hat dabei oberste Priorität. Die Beiträge der Versicherten werden hierfür eingesetzt und finden dabei eine wirtschaftliche Verwendung. Für die notwendigen medizinischen Bewertungen sind die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gefordert. Dabei ist es nicht ihre Aufgabe, in eine medizinische oder pflegerische Versorgung einzugreifen. Bei wichtigen Leistungsentscheidungen sind die Kranken- und Pflegekassen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, den MDK (Medizinischer Dienst Krankenkassen) zur Erstellung von Gutachten zu beauftragen. Dies ist auch ein Anspruch hinsichtlich des Leistungsgrundsatzes, nachdem alle Versicherten medizinisch neutral beurteilt werden.

Zu den Aufgaben des MDK (Medizinischer Dienst Krankenkassen) gehören Begutachtungen für die Krankenkassen hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit, der Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen, von Verordnungen sowie Krankenhausbehandlungen und häuslicher Krankenpflege. Dabei wird Wert darauf gelegt, die medizinische Versorgung in ihrer Qualität weiterzuentwickeln. Leistungsentscheidungen der Kassen werden sozialmedizinisch begründet. Wichtig ist es auch, unnötige oder unwirtschaftliche Maßnahmen zu vermeiden. Die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst Krankenkassen) haben allerdings keine Entscheidungsgewalt zu den Leistungen, sondern geben nur Stellungnahmen ab. Die notwendigen Entscheidungen werden von den Kranken- und Pflegekassen getroffen.

Als weitere Aufgaben des MDK wären die Beratungen der Kassen zu Präventionsmaßnahmen zu nennen. Auch die Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Krankenhausplanung gehört dazu. Neue Behandlungsmaßnahmen werden vom MDK (Medizinischer Dienst Krankenkassen) auf ihre Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit geprüft.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay