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Mahnverfahren Antrag

Einen Mahnverfahren Antrag zu stellen, ist ein verhältnismäßig kostengünstiger und zeitsparender Weg, um finanzielle Außenstände einzufordern. Ist ein Schuldner mit Zahlungen in Verzug geraten, erweist sich als zahlungsunwillig und begleicht seine Schuld auch nicht nach mehrfachen Mahnungen, hat der Gläubiger die Möglichkeit, durch einen entsprechenden Antrag das Mahnverfahren einzuleiten.

Das Mahnverfahren verläuft in Deutschland nach klaren, gesetzlichen Regeln und dient vor allem dem schnellen und kostensparenden Durchsetzen von Geldforderungen. Durch den Mahnverfahren Antrag beim zuständigen Amtsgericht, kann der Gläubiger dieses Verfahren starten und seinen Schuldner so entweder zur Zahlung seiner Schuld bewegen oder im Folgenden einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dieser Verfahrensweg eignet sich vor allem, wenn über Ansprüche kein Streitfall besteht. Das Formular für einen Mahnverfahren Antrag erhält man entweder direkt bei Gericht, aber auch in Schreibwarenläden kann man dieses Formular erwerben. Inzwischen kann der Mahnverfahren Antrag aber auch über ein Webformular erfolgen.

Ist der Mahnverfahren Antrag dann bei Gericht eingetroffen, wird er entweder voll-automatisch oder von einem Rechtspfleger ausschließlich auf formelle Richtigkeit geprüft, nicht aber darauf ob die Forderung auch zulässig ist. Dies wird, sollte gegen die Forderung vom Schuldner Einspruch erhoben werden, zu einem späteren Zeitpunkt vom Gericht in einem Erkenntnisverfahren geprüft.
Daher ist es wichtig für den Gläubiger, seine Rechnungen und Mahnungen immer ordnungsgemäß zu erstellen, um so Formfehler zu vermeiden, die in einem eventuellen Verfahren die Durchsetzung der Forderungen unnötig erschweren könnten. Durch den eingeschränkten Prüfungsaufwand werden Kosten gespart, die es auch einem Kleinunternehmer möglich machen, diesen Weg zu gehen. Die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, gehen im Streitfall zu Lasten der unterlegenen Partei. Allerdings muss der Gläubiger zumeist mit diesen Kosten in Vorkasse gehen. Hat er dafür nicht die finanziellen Mittel, dann kann er Rechtskostenbeihilfe beantragen.

Nach Erhalt des Mahnbescheides hat der Schuldner 14 Tage Zeit Einspruch zu erheben, bevor der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann. Mit diesem kann er eine Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen.

Um einen Mahnverfahren Antrag korrekt auszufüllen, müssen auf dem Formular alle abgefragten Angaben gemacht werden. Dem Formular liegt immer eine Ausfüllhilfe bei, damit alle formellen Ansprüche erfüllt werden können. Zu diesen Angaben gehören sowohl das Datum des Antrages als auch die Namen des Antragstellers und des Antragsgegners sowie gegebenenfalls die rechtlichen Vertreter. Des Weiteren müssen enthalten sein: die Bezeichnung und die Höhe der Forderung, mit eventueller Verzinsung und Nebenforderungen und ob man eine automatische Weiterleitung zu Gericht wünscht, falls der Antragsgegner Widerspruch einlegt.

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