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Leistungen der Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem und bietet eine umfassende medizinische Versorgung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Sie umfassen Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten, Krankenbehandlungen sowie Rehabilitation. Dabei sind die Haus- und Fachärzte frei wählbar, sofern diese eine Kassenzulassung haben. Pro Quartal ist die sogenannte Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro zu entrichten. Bei stationärem Aufenthalt ist ein Eigenanteil von zehn Euro pro Tag fällig, dieser ist auf maximal 28 Tage im Jahr beschränkt und entfällt bei Personen unter 18 Jahren.

Zu den Leistungen der Krankenkasse gehören Maßnahmen zur Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbrüche und Sterilisationen. Umfangreiche medizinische Vorsorgeleistungen und Prophylaxe zur Vermeidung von Zahnerkrankungen sind ein weiteres Leistungsfeld. Für notwendigen Zahnersatz zahlen die Kassen feste Zuschüsse; wer die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt und in ein Bonusheft eintragen lässt, erhält einen höheren Zuschuss. Für Personen unter 18 Jahren werden kieferorthopädische Maßnahmen bezahlt.

Zur Früherkennung von Krankheiten gehören verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und besonders die Kinderuntersuchungen. Krebsvorsorgeuntersuchungen werden bei Frauen ab 20 Jahren und bei Männern ab 45 Jahren bezahlt. Die Kinderuntersuchungen umfassen das Neugeborenenscreening, die Vorsorgeuntersuchung U1 bis J2 sowie die Kindergarten- und die Schuluntersuchung. Zu den vorsorgenden Leistungen der Krankenkasse gehören auch sämtliche Standardimpfungen.
Umfangreich ist die Liste der Leistungen der Krankenkasse zur Behandlung von Krankheiten. Dazu gehören in erster Linie ärztliche Behandlungen, wobei auch Psychotherapie eingeschlossen ist, zahnmedizinische und kiefernorthopädische Behandlungen und Krankenhausbehandlungen. Die Patienten werden mit Arzneimitteln, Verbandsmitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie Zahnersatz versorgt. Des Weiteren stehen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Leistungskatalog. Auch auf häusliche Krankenpflege, Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes bestehen Ansprüche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Haushaltshilfen sowie Erstattungen von Fahrtkosten möglich. Auch Sozialtherapie, künstliche Befruchtung, sozialpädiatrische Leistungen und Hospizleistungen gehören zum Leistungsumfang der Kassen.

Für verordnete Medikamente wird ein Eigenanteil von zehn Prozent fällig, dieser beträgt mindesten fünf Euro und darf zehn Euro nicht überschreiten. Auch bei Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie wird bei Versicherten, die älter als 18 Jahre sind, ein Selbstbehalt von zehn Prozent zuzüglich zehn Euro fällig. Unter Hilfsmittel versteht man Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte und dergleichen. Dafür gibt es feste Beiträge, bis zu denen die Kosten erstattet werden. Bei Einlagen, Bandagen und Kompressionsstrümpfen wird ein Eigenanteil von 20 Prozent fällig. Erkrankt ein Kind unter zwölf Jahren, so können die Eltern bis zu zehn Arbeitstage für die Betreuung freinehmen und erhalten dafür ein sogenanntes Kinderkrankengeld. Für Blinde und Menschen mit eingeschränkter Mobilität gehören auch Fahrtkosten zu den Leistungen der Krankenkasse.

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