Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld ist die Bezeichnung für eine finanzielle Leistung, die von der Versicherung erbracht wird, sobald ein Krankenhausaufenthalt für den Versicherten medizinisch notwendig wird. Die finanzielle Unterstützung besteht aus einem Betrag, der dem Versicherten täglich zur Verfügung gestellt wird, sofern dieser im Vorfeld eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen hat.
Die Krankenhaustagegeldversicherung dient dazu, bei vollstationären Krankenhausbehandlungen einen fest vereinbarten Geldbetrag zu erhalten, um die finanziellen Mehraufwände, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen, aufzufangen, sofern diese nicht von der jeweiligen Krankenversicherung getragen wird. Dabei orientiert sich die Versicherungsleistung nicht an dem Einkommen des jeweiligen Versicherungsnehmers, sondern kann vielmehr variabel vereinbart werden. Normalerweise werden die finanziellen Leistungen nur bei stationären Krankenhausbehandlungen erbracht, die innerhalb eines im jeweiligen Vertrag festgelegten Zeitraums durchgeführt werden (beispielsweise zwei Jahre ab dem Tag des Unfalls). Es handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die nicht verpflichtend ist. So kann sie neben der normalen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Im Speziellen dient die Krankenhaustagegeldversicherung dazu, den Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Beispielsweise können Sonderwünsche bezüglich der Verpflegung ohne einen finanziellen Mehraufwand erfüllt werden. Doch auch Leistungen bezüglich der Pflege und der Unterbringung des Patienten werden durch die Krankenhaustagegeldversicherung erbracht. So können zum Beispiel die Aufwendungen für Haushaltshilfen übernommen werden, sofern der Fall eintritt, dass sich die Mutter einem stationären Krankenhausaufenthalt unterziehen muss. Anfahrtskosten für Besucher des Patienten können ebenfalls in den Leistungskatalog der Versicherung mit aufgenommen werden.
Die Höhe des Krankengeldes kann nicht als ein bestimmter Betrag angegeben werden. Vielmehr richtet sie sich nach den individuellen Wünschen des Versicherungsnehmers. Es können so beispielsweise bis zu 100 Euro täglich von der Krankentagegeldversicherung gezahlt werden. Auch bei mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten wird der festgesetzte Betrag täglich von der Versicherungsanstalt geleistet. Nachweise über den jeweiligen Verwendungszweck werden von der Versicherung jedoch nicht gefordert, so steht das Krankengeld dem Patienten zur freien Verfügung.
Aufgrund der Möglichkeit, die Leistungen der Versicherung frei zusammenzustellen, richtet sich der zu leistende monatliche Aufwand auch nach dem Umfang der jeweiligen Versicherung. So steigen die Beiträge in dem Maße an, in dem die Leistungen zunehmen respektive der Umfang des Leistungskatalogs zunimmt. Faktoren, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und aktueller Gesundheitszustand sind für die Höhe der monatlichen Aufwendungen nicht entscheidend, nichtsdestotrotz muss der Antragssteller Fragen zu dem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten.
