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Kosten Private Krankenversicherung

Die Kosten der privaten Krankenversicherung lassen sich anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pauschal berechnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss jeder Versicherte einen Beitrag von 15,5 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Zusätzlich können Kosten für Zusatzbeiträge entstehen, die die Versicherten je nach Bedarf der Kassen zu entrichten haben und für die der Versicherte selbst mit bis zwei Prozent seines Bruttoeinkommens aufkommen muss.

Anders ist die Kosten- bzw. Beitragsfestlegung innerhalb der privaten Krankenversicherung. Hier können die Beiträge sowohl sehr hoch als auch sehr niedrig gestaltet sein. Begründet liegt dies in der unterschiedlichen Gestaltung der Systeme. Während die gesetzliche Krankenversicherung jedem Versicherten einen einheitlichen Rundumschutz bieten möchte, kann der privat Versicherte den Versicherungsschutz, inklusive der Leistungen, individuelle bestimmen. Damit ist Höhe der monatlichen Beiträge direkt von den vereinbarten Leistungen abhängig. Grundsätzlich wird der Versicherungsbeiträge von drei Komponenten bestimmt. Zum einen vom Risikoanteil, welcher für die Finanzierung der Krankheitskosten verwendet wird. Zum anderen vom Verwaltungsanteil sowie dem Sparanteil, welcher die Kosten im Alter regelt. Jedoch bleiben die Beiträge trotz der Altersrückstellungen nur noch selten konstant, was vor allem auf die steigende Lebenserwartung sowie den medizinischen Fortschritt zurück zu führen ist.

Dabei haben nicht nur diese Faktoren Einfluss auf die Beitragshöhe der privaten Krankenkasse. Vielmehr sind die Kosten auch von individuellen Faktoren  wie Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten abhängig. Das bedeutet, Kranke zahlen mehr als Gesunde, wodurch die Aufgabe der privaten Krankenversicherung ersichtlich wird. Denn diese hat den Risikoausgleich zwischen Gesunden und Kranken innerhalb einer Tarifgemeinschaft zu regeln. Außerdem spielt die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung eine zentrale Rolle in der Beitragsbemessung, denn damit trägt der Versicherte jährlich einen bestimmten Teil seiner Krankheitskosten selbst. Dies ist vor allem für Selbstständige von Vorteil, da eine hohe Selbstbeteiligung automatisch zu geringeren Beiträgen führt. Anders gestaltet sich der Fall bei Arbeitnehmern, deren jährliches Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Zwar übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags,  davon ausgeschlossen sind aber erforderliche Eigenleistungen. Denn der Arbeitnehmer besitzt lediglich ein Anrecht auf Arbeitgeberleistungen, wenn das Versicherungsunternehmen einen Standardtarif anbietet.

Zudem ist die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung anders geregelt als in der gesetzlichen Kasse. Während die Kosten der Krankheit bei gesetzlich Versicherten direkt von der gesetzlichen Kasse übernommen werden, sofern diese durch die Versicherungsleistung abgedeckt sind, muss der privat Versicherte diese Kosten erst einmal selbst tragen. Im Krankheitsfall erhält demnach der Versicherte die Arztrechnung, welcher er zu begleichen hat und anschließend an sein Versicherungsunternehmens weiterleiten muss. Dementsprechend muss der private Versicherte in Vorkasse gehen. Ausnahmen sind in der Regel Krankenhausaufenthalte, welche aufgrund der hohen Kosten direkt von der privaten Krankenversicherung gezahlt werden.

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