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Kieferorthopädie Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung für den Bereich Kieferorthopädie empfiehlt sich insbesondere deshalb, da sich circa jedes zweite Kind respektive Jugendlicher einer kieferorthopädischen Maßnahme unterziehen muss, wie beispielsweise dem Tragen einer Zahnspange. Doch trotz zunehmender Häufigkeit, wird die Erstattung der Kosten noch recht uneinheitlich gehandhabt. So werden die oft langwierigen und kostenintensiven Behandlungen nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Kinder mit vorhandenen Zahnfehlstellungen werden nach einem Punktesystem bewertet, den sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, und in verschiedene Schweregrade eingeteilt. Je nach Einstufung kann es passieren, dass erhebliche Kosten von dem Patienten selbst übernommen werden müssen. Bei Einstufung KIG 1+2 bezahlt die gesetzliche Krankenkasse sogar gar nichts mehr. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig über die Vorsorge nachzudenken und durch eine Zusatzversicherung die Kosten im Rahmen zu halten.

Zahnzusatzversicherungen gibt es inzwischen von den verschiedensten Versicherungsanstalten, doch nicht immer ist der Bereich der Kieferorthopädie mit eingeschlossen. Daher sollte bei dem Abschluss einer solchen Versicherung darauf geachtet werden, dass der Bereich enthalten ist und vor allem wie hoch der Leistungsumfang ist. Eine solche Zusatzversicherung ist insbesondere für Kinder sinnvoll, denn Zahnfehlstellungen, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden sind, sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Auch bereits angeratene und begonnene Behandlungen können nicht mit abgesichert werden. Besonders hohe Leistungen werden bei Privatbehandlungen erbracht, daher ist es sinnvoll sich nach Tarifen zu orientieren, die möglichst viele Privatbehandlungen beinhalten. Auch bei Kassenbehandlungen sollte ein Teil der privaten Zusatzkosten abgedeckt sein.

Gesetzliche Krankenkassen haben meist viele Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Behandlungen im Fachgebiet der Kieferorthopädie übernommen werden. So müssen die kieferorthopädischen Behandlungen medizinisch notwendig sein und meist auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden. Zudem setzen einige Kassen voraus, dass die Behandlung aufgrund erheblicher Fehlstellungen erfolgt. So ist beispielsweise eine gute Zusatzversicherung notwendig, sofern eine Behandlung allein aus ästhetischen Gründen angestrebt wird.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, der den Bereich Kieferorthopädie miteinschließt, sollte auch deshalb so früh wie möglich erfolgen, da die Beiträge wesentlich günstiger ausfallen, je früher die Vorsorge getroffen wird. Auch sollte der Abschluss erfolgen, bevor der Zahnarzt auf bestimmte Maßnahmen hinweist. Bei Kindern sind kieferorthopädische Maßnahmen meist die teuersten Behandlungsmaßnahmen, daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass nicht nur dann Leistungen übernommen werden, wenn die gesetzlichen Krankenkassen nichts übernehmen, sondern auch die Mehrkosten abgedeckt sind, wenn die Krankenkasse die Kosten trägt.

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