Höchstbeiträge Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung stellt vor allem eine zusätzliche Absicherung dar, die über die Leistungen der normalen Krankenversicherungen hinausgehen. Erst zum 01. Januar 1995 wurde diese Art der Versicherung eingeführt und ist somit die fünfte Versicherung, die in dem Sozialversicherungssystem zusammengefasst werden. Ist eine Person gesetzlich krankenversichert, ist er gleichzeitig automatisch auch pflegeversichert. Auch für privat Versicherte besteht die Pflegeversicherung, die sich von den Leistungen der gesetzlichen Kasse nicht stark unterscheiden. Es ist für privat Versicherte allerdings Pflicht, neben ihrer Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, sich über eine private Pflegeversicherung versichern zu lassen, welche Pflegeversicherung abgeschlossen werden soll, bleibt den Versicherten jedoch selbst überlassen.
Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung bestehen aus 1,7 Prozent des jeweiligen Brutto-Einkommens. Haben Versicherte keine Kinder, werden nochmals 0,25 Prozent des Einkommens in die Pflegeversicherung eingezahlt, wenn der Versicherte nicht jünger als 23 Jahre und nicht älter als 64 Jahre ist. Die private Pflegeversicherung hingegen orientiert sich nicht an dem Einkommen des Versicherten. Vielmehr richten sich die monatlichen Aufwendungen nach Faktoren, wie beispielsweise dem aktuellen Gesundheitszustand oder dem Eintrittsalter. Dabei gibt es allerdings auch spezielle Regelungen für Berufsgruppen, wie beispielsweise Studenten und Auszubildende, oder auch Altersstufen, wie Kinder und Jugendliche. Zudem gibt es Vergünstigungen für körperlich eingeschränkte oder behinderte Menschen.
In der Pflegeversicherung gibt es einen Höchstbetrag der monatlich zu leistenden Aufwendungen. Dieser darf in der gesetzlichen Versicherung den Satz von 1,7 Prozent des Einkommens nicht überschreiten. Diese Regelung wird auch als „Höchstbeitragsgarantie“ (bezeichnet). Bei Ehepaaren wird der Höchstsatz auf 150 Prozent des Höchstbeitrags der Sozialversicherung gerechnet, sofern das Ehepaar eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen Kinder beitragsfrei mitversichert werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung unterteilen sich in finanzielle Leistungen, wie beispielsweise die Zahlung des Pflegegeldes, und in sachliche Leistungen. Das Pflegegeld kann so zum Beispiel Verwandte und Angehörige unterstützen, die die Pflege eines Familienmitgliedes und somit praktisch die Arbeit des Pflegepersonals übernommen haben. Die Pflegeversicherung übernimmt aber auch Sachleistungen, beispielsweise wenn der Pflegebedürftige nicht von Angehörigen betreut und versorgt wird. Das heißt, das externe Pflegepersonal kommt direkt ins Haus und übernimmt die Pflege des Patienten. Es ist ebenfalls eine Kombination aus beiden Leistungen möglich. So übernehmen Angehörige einen Teil der anfallenden Aufgaben und erhalten dafür ein Pflegegeld. Die übrigen Bereiche werden von dem professionellen Pflegepersonal übernommen.
