Gesundheitsprüfung Versicherung
In der Versicherungsbranche spielen Gesundheitsprüfungen besonders bei Personalversicherungen eine übergeordnete Rolle. Das liegt insbesondere daran, dass anhand des aktuellen Gesundheitszustandes gemessen wird, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Anhand des Ergebnisses der Gesundheitsprüfung wird dann entschieden, inwiefern persönliche Risiken des Versicherungsanwärters versichert werden. Diese hängen im Wesentlichen von der Tragweite des aktuellen Gesundheitszustandes ab, den der Versicherte zu dem Eintrittszeitpunkt vorweisen kann. Hintergründe sind insbesondere die Willenserklärung, die Versicherer und der Versicherte eingehen, wenn ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande kommt. Dem Versicherungsunternehmen steht es allerdings frei, den Antrag eines Versicherungsanwärters anzunehmen. Hierbei kann es auch bestimmte Voraussetzungen verlangen, die der Versicherungsanwärter erfüllen muss, damit der Vertrag abgeschlossen werden kann. Gesundheitsprüfungen gelten insbesondere bei Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie im Bereich der Risikoversicherung. Aber auch bei Kombinationsprodukten kann eine Gesundheitsprüfung vorausgesetzt werden.
Die Gesundheitsprüfung erfolgt normalerweise in einem schriftlichen Antrag, der dem Versicherungsanwärter vorgelegt wird und in dem er Fragen zu seiner Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten muss. Laut dem VVG (Abs. 1 § 19) ist der Versicherte verpflichtet, die Fragen des Versicherungsunternehmens zu beantworten. Liegen weitere Fragen vor, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Unklarheiten aufkommen, bekommt der Versicherte weitere Fragebögen, die er ausfüllen muss, wobei er sich auch Hilfestellungen von seinem Hausarzt holen kann. Das Versicherungsunternehmen ist darüber hinaus befugt, sich eine Schweigepflichtentbindung von dem jeweiligen Arzt einzuholen.
So hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit zu überprüfen, ob die von dem Versicherten getätigten Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Versicherungsunternehmen fragen insbesondere nach operativen Eingriffen und Erkrankungen, die in den letzten zehn Jahren vorgenommen respektive diagnostiziert wurden. Normalerweise werden die Fragen beziehungsweise Antworten nochmals mit dem Versicherungsanwärter mündlich durchgesprochen. Dabei ist in der Regel eine Person anwesend, die das Gespräch protokolliert. Sollte der Versicherungsanwärter bewusst falsche Angaben machen oder wichtige Informationen dem Versicherer vorenthalten, geht er damit das Risiko ein, den Versicherungsschutz zu gefährden oder gar zu verlieren.
Je nach dem nachgewiesenen Gesundheitszustand, hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten. Er kann einerseits den Antrag ohne Einschränkung annehmen. Andererseits kann er die Beiträge erhöhen, um ein mögliches Gesundheitsrisiko auszugleichen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, bestimmte Krankheiten aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Zu guter Letzt kann er den Antrag aber auch vollständig ablehnen.
