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Gesundheitsfonds

Im Zuge der Gesundheitsreform, der neuen Strukturierung des gesamten Gesundheitssystems in Deutschland zwischen 2007 und 2009, wurde im Bundestag durch die Große Koalition (CDU, SPD) die Einrichtung des Gesundheitsfonds beschlossen.

 

Der Gesundheitsfonds stellt seit dem 01.01.2009 einen öffentlichen Geldpool dar, der sich aus den Mitgliederbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen und aus den Steuergeldern des Bundes zusammensetzt, wobei die Steuergelder in den nächsten Jahren prozentual ansteigen werden. Somit wird in Deutschland nicht länger das Modell praktiziert, das vorsieht, dass gesetzlich Versicherte und weitere Beitragszahler, wie die Arbeitgeber und Sozialleistungsträger, ihre Anteile an den Beitragen direkt an die Krankenkassen zahlen. Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde für alle Beitragszahler auf 15,5 Prozent des Einkommens festgesetzt.

 

Seit 2009 fungiert nun der Gesundheitsfonds als zentrale Sammelstelle der eingenommenen Gelder sowie als Einrichtung, die diesen Finanzfluss organisiert. Zwar nehmen die Krankenkassen selbst die Beiträge weiterhin von den Versicherten und Arbeitgebern ein, überwiesen die Gelder dann jedoch weiter an den Gesundheitsfonds.

 

Die Geldmittel aus dem Gesundheitsfonds dienen der Finanzierung der gesetzlichen Versicherungsträger. Den Krankenkassen werden die Gelder aus dem Gesundheitsfonds prozentual zugeteilt. Dies beinhaltet neben den Versicherungsleistungen, die Krankenkassen im Krankheitsfall eines Mitglieds zahlen, auch die Kosten für die Verwaltung der Versicherungsträger.

 

Die genauen Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds an die Versicherungsträger sind abhängig von der Versichertenstruktur der Krankenkasse. Im Rahmen des Risikostrukturausgleiches gilt seit der Gesundheitsreform, dass eine Kasse, die vermehrt junge Mitglieder versichert, eine geringere Zuteilung an Geldern bekommt als eine gesetzliche Krankenkasse, die primär älteren Mitgliedern Versicherungsschutz bietet. Bei letzterer ist erwartungsgemäß davon auszugehen, dass höhere Versicherungsleistungen ausgeschüttet werden müssen, da der gesundheitliche Zustand der Versicherten bei steigendem Alter nachlässt. Weitere Kriterien bei der Ausschüttung können darin bestehen, dass eine Krankenkasse eine Versichertenstruktur aufweist, die sich aus sogenannten Risikogruppen zusammensetzt. Aus Erfahrungswerten wurde ein bestimmtes Maß festgelegt, nach dem berechnet wird, wie krankheitsanfällig einzelne Bevölkerungsgruppen sind. Wenn bei den Versicherten einer Krankenkasse vermehrt intensive und kostspieligere Heilbehandlungen erforderlich sind, dann wird diese Kasse dementsprechend prozentual höher an den Geldmitteln aus dem Gesundheitsfonds beteiligt.

 

Sollten die Leistungen aus dem Gesundheitsfonds den Krankenkassen nicht ausreichen, um einen kostendeckenden Versicherungsbetrieb zu gewährleisten, dann sind die Kassen dazu ermächtigt, Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern einzufordern. Jedoch erheben längst nicht alle Krankenkassen diese zusätzlichen Beiträge, manche schütten bei wirtschaftlich guten Ergebnissen sogar Prämien an die Versicherten aus. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, die Zusatzbeiträge erhebt, haben die Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung einzureichen, sollten sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein.

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