Gebührenordnung Ärzte
Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Art Leistungskatalog, über die sämtliche privatärztliche Leistungen abgerechnet werden.
Ein Arzt berechnet über das Tarifsystem der Gebührenordnung für Ärzte die Leistungen, die er entweder selbst erbracht hat, oder die unter seiner Aufsicht von anderen Fachkräften ausgeführt wurden. Die Abrechnung erfolgt über ein exakt festgelegtes Gebührensystem: Jede medizinische Leistung bzw. privatärztliche Behandlungsmethode durch einen Arzt ist in der GOÄ mit einem Punkte-Wert angegeben, für den ein bestimmter Betrag in Euro im System verbucht ist. Der Arzt bemisst die Leistungen über diesen Gebührensatz und wendet Steigerungsfaktoren an, zu denen seine persönlichen ärztlichen Leistungen sowie medizinisch-technische Leistungen gehören.
Durch diese Handhabung wird gewährleistet, dass ein Arzt nicht selbst Preise für seine Leistungen festlegen kann und dass trotzdem eine adäquate Honorierung seiner Leistungen sowie der weiteren entstandenen Kosten bei der Behandlung (Mitarbeiter, Instrumente, Apparate etc.) Rechnung getragen wird. Des Weiteren dient die GOÄ den Patienten und Versicherten bei der Kalkulation möglicher Behandlungskosten, da durch den Leistungskatalog eine einheitliche und transparente Vergütungsskala für ganz Deutschland existiert.
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte werden nur medizinisch notwendige Leistungen erbracht. Behandlungen die darüber hinaus gehen, müssen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erfolgen, und dementsprechend vom Patienten selbst gezahlt werden. Patienten, die für erbrachte ärztliche Leistungen selbst bezahlen müssen, gelten in Deutschland als Privatpatienten.
Ob eine Heilbehandlung tatsächlich medizinisch notwendig im Sinne der GOÄ ist, liegt vollständig im Ermessen des behandelnden Arztes. Außerdem muss es sich um Leistungen handeln, die nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Ärztliche Leistungen, die im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, sind nicht über die GOÄ zu berechnen. Hier gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM.
Zu den Bewertungskriterien, die einem Arzt im Rahmen seiner Behandlungen über die Gebührenordnung für Ärzte zur Vefügung stehen, gehören u. a. der Aufwand den die Behandlung erfordert, die Schwierigkeit der Leistung und der Schweregrad der Krankheit.
Eine Vielzahl von privaten Krankenversicherungen bietet Tarife an, die sich dadurch auszeichnen, dass sie auch Behandlungen im Versicherungsschutz beinhalten, die über die GOÄ hinausgehen.
So kann sich eine private Krankenzusatzversicherung die sich auf den stationären Bereich bezieht und einen Versicherungsschutz anbietet, der sich auch über die Gebührenordnung für Ärzte hinaus erstreckt, als besonders empfehlenswert erweisen. In diesem Fall kann der Privatpatient bei einem Krankenhausaufenthalt auch sehr kostspielige Eingriffe von anerkannten Spezialisten vornehmen lassen, die teilweise deutlich über die Gebührenordnung für Ärzte hinausgehen.
Eine ambulante Zusatzversicherung kann sich jedoch auch bereits lohnen, wenn beispielsweise besonders aufwändige Behandlungsmethoden bei einem Facharzt zur vollständigen Genesung des Patienten beitragen können.
