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Festbetrag

Der Festbetrag bezeichnet im deutschen Gesundheitssystem den Betrag, der die Höchstgrenze bildet, die für Hilfsmittel, Verbandmittel und Arzneimittel von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Seit dem Gesundheitsreformgesetz aus dem Jahr 1989 ist diese Regelung Bestandteil des Gesundheitswesens und ist dementsprechend von gesetzlich Versicherten und den Krankenkassen bei der Leistungsstellung zu beachten. Sollten bei der Heilbehandlung von gesetzlich Versicherten die Kosten für Hilfs-, Verband- und Arzneimittel die Festbeträge übersteigen, dann müsste der Versicherte den Differenzbetrag selber bezahlen. Des Weiteren hat der gesetzlich Versicherte die gesetzliche Zuzahlung unabhängig vom Festbetrag zu leisten.

Ein großes preisliches Gefälle ist in Deutschland besonders bei den Arzneimitteln zu beobachten. Ein Patient muss aber vom behandelnden Arzt darüber informiert werden, ob eine sogenannte Festbetragsaufzahlung bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten fällig werden sollte.

Die Festbetragsaufzahlung kann vermieden werden, wenn preisgünstigere Alternativen zu den Originalpräparaten vom Arzt verschrieben werden. Es besteht häufig die Möglichkeit, Medikamente zu wählen, die die gleiche therapeutische Wirkung haben, jedoch teilweise erheblich günstiger sind. Die Festbeträge werden immer für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgelegt. Aus dieser Gruppe kann der Arzt dann das günstige Präparat auswählen, das womöglich die gleiche Zusammenstellung und die identische Wirkung wie das teure Produkt besitzt.

Die Festbetragsgruppen werden nach den unten stehenden Kriterien in der ersten Stufe vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt. Anschließend werden die endgültigen Festbeträge, unter Berücksichtigung des SGB V, von der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, dem GKV-Spitzenverband, festgelegt.

Die Kriterien, nach denen die Festbetragsgruppen unterschieden werden:

  • Medikamente, die den gleichen Wirkstoff haben.
  • Medikamente mit vergleichbaren pharmakologisch-therapeutischen Wirkstoffen
  • Medikamente, die eine therapeutisch vergleichbarer Wirkung aufweisen.

Die Festbeträge des gesetzlichen Krankenversicherungssystems regulieren auf diese Weise den Markt der Pharmakonzerne. Da Medikamente, deren Preis über den angesetzten Festbeträgen liegt, es somit ungleich schwerer auf dem Markt haben. Es hat sich demnach das Prinzip durchgesetzt, dass vermehrt pharmazeutische Produkte auf den Markt kommen, deren Preise sich stark an den Festbeträgen für Medikamente orientieren. Somit werden von den Herstellern die Arzneimittel produziert, die den Festbetrag in einer Medikamentengruppe nicht überschreiten.

Bei den Hilfsmitteln wurden sechs Festbetragsgruppen erstellt, die jeweils in ihrer Funktion gleichartige Hilfsmittel zusammenfassen. Diese sind:

  • Einlagen
  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • Stomaartikel
  • Inkontinenzhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
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