Elterngeld Berechnung
Das Elterngeld stellt in Deutschland eine soziale Transferleistung dar und dient als finanzielle Unterstützung von Eltern, die Nachwuchs bekommen haben. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II oder anderen sozialen Leistungen wird das Elterngeld dementsprechend vollständig als Einkommen angerechnet. Seit dem 01.01.2007 ersetzt das Elterngeld in Deutschland das vorherige Erziehungsgeld. Es dient dazu, dem Verlust der finanziellen Sicherheit und damit der Lebensgrundlage junger Familien vorzubeugen. Dieser Verlust würde zwangsläufig eintreten, wenn ein vorher erwerbstätiger Elternteil sich nach der Geburt in vollem Umfang um die Betreuung des Nachwuchses kümmern würde. Somit ist das Elterngeld eine Lohnersatzleistung und orientiert sich dementsprechend an dem bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils.
Der Anspruch auf Elterngeld besteht bei Mutter und Vater zusammen für höchstens 14 Monate. Dabei kann sich das Paar die Zeit selber untereinander aufteilen. Zu beachten ist bei der Dauer und der Aufteilung der Zahlungen lediglich, dass ein Elternteil das Elterngeld für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beziehen kann. Wenn beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligt sind und wenn zwei Monatsgehälter dabei wegfallen, dann erhöht sich diese Dauer um weitere zwei Monate. Hier gilt bei den sogenannten Partnermonaten, dass ein Partner in der Betreuung ebenfalls involviert ist, wenn er nicht arbeitet oder unter 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Bei Alleinerziehenden besteht der Anspruch auf die gesamten 14 Monate ohne jegliche Sonderregelungen.
Bei der exakten Elterngeld Berechnung gilt zu beachten, dass 67 Prozent des Netto-Einkommens geleistet werden, die der Elternteil vor der Betreuung des Nachwuchses monatlich verdient hat. Diese Regelung entfällt bei Geringverdienern mit einem Einkommen, das weniger als 1.000 Euro vor der Geburt betrug. Je weniger der Elternteil unter dieser Verdienstgrenze lag, desto mehr wird diese Ersatzrate aufgestockt. Bei Elternteilen, die mehr als 1.200 Euro verdient haben, beträgt diese Aufstockrate 65 Prozent.
Womit aber definitiv bei der Elterngeld Berechnung geplant werden kann ist, dass ein Elternteil der das Kind betreut und der nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro erhält. Neben der Mindestgrenze gibt es ferner auch einen Höchstbetrag von 1.800 Euro, der an Elterngeld gezahlt wird.
Der Geschwisterbonus bei Familien mit mehreren Kindern regelt außerdem, dass eine weitere Aufstockung des Elterngeldes möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass neben dem Neugeborenen noch ein Kind von unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren Mitglieder der Familie sind. Beim Geschwisterbonus werden mindestens 75 Euro gezahlt, sonst genau zehn Prozent des Elterngeldes.
