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Chronische Erkrankung

Chronische Erkrankungen sind Erkrankungen, die andauernde oder auch wiederkehrende Beschwerden, Beeinträchtigungen oder Behinderungen des Wohlbefindens hervorrufen. Damit umfassen chronische Erkrankungen sich entwickelnde oder lang anhaltende  Erkrankungen, deren Krankheitsursache nicht behoben werden kann. Der Krankheitsverlauf umfasst dabei einen Zeitraum von mehr als vier Wochen. Ebenso werden Erkrankungen dazu gezählt, welche behandelbar sind und auch behandelt werden, jedoch keine subjektive Einschränkung bewirken.

Hervorgerufen werden solche Krankheiten entweder durch degenerative Veränderungen oder auch durch erworbene Infektionen. Zudem können sie sowohl somatische bzw. physische (körperliche) als auch psychische (geistige) Bereiche betreffen. Weiterhin charakteristisch für die Art Erkrankungen ist, dass sie in ihrem Krankheitsverlauf schwerer werden und nicht vollkommen geheilt werden können. Zu diesen Erkrankungen, welche entweder chronischer Natur sind oder sich von einer akuten in eine chronische Erkrankung wandeln, zählen:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus
  • Schlaganfall (Apoplex)
  • Demenz
  • Asthma
  • Bronchitis
  • Allergien
  • Multiple Sklerose
  • Rheuma
  • Epilepsie
  • Alkoholabusus

Dabei ist die Zahl der chronischen Erkrankten in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Dementsprechend sind circa 20 Prozent der deutschen Bürger chronisch krank. Wobei der Großteil dieser Erkrankungen auf Allergien zurückzuführen ist. Zudem sterben etwa fast 80 Prozent derjenigen, die an Erkrankungen wie Tumoren, Diabetes, Leberirrhose leiden, an deren Folgen.

In der Regel hat die Erkrankung an einer solchen Krankheit einen schweren Einschnitt in das alltägliche Leben des Betroffenen zur Folge. Nicht nur, dass die körperlichen Symptome für viele Patienten eine Belastung und Beeinträchtigung darstellen, sind es häufig auch die psychischen Faktoren die ein alltägliches Leben weiterhin unmöglich machen. Zum einen sieht der Erkrankte sich selbst als dauerhaft kranke Person an und zum anderen fallen für die Behandlungen der chronischen Erkrankungen hohe Kosten an. Wird der Erkrankte bei der gesetzlichen Krankenkasse in  die Kategorie „schwerwiegende chronische Krankheit“ eingestuft, wird er von der Härtefallregelung tangiert. Diese hat erhebliche Auswirkungen auf die Einstufung der Zuzahlungshöhe. Im Falle des schwerwiegend chronisch Kranken beläuft sich diese Zahlung auf ein Prozent der Belastungsgrenze, die der Versicherte zu übernehmen hat.

Im Gegensatz dazu übernimmt die private Krankenversicherung die Zahlungen für chronische Erkrankungen in vollem Umfang, wenn diese sich erst innerhalb der Vertragslaufzeit entwickelt haben. Zudem bleibt der monatliche Versicherungsbeitrag trotz chronischer Erkrankung konstant. Ist man Neukunde und leidet man bereits unter chronischen Erkrankungen, muss man ausführlich und wahrheitsgemäß Aussagen über den eigenen Gesundheitszustand bei Antragsstellung tätigen. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch die Ablehnung seitens der Versicherung. Vielmehr wird stattdessen ein sogenannter Risikozuschlag erhoben.

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