Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die oberste Organisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie ist weder eine berufsständige Körperschaft, das heißt keine Kammer, noch eine anderweitige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vielmehr ist die Bundesärztekammer eine Organisation, ein nicht eingetragener Verein, der keine eigene Rechtsfähigkeit aufweisen kann. Sie ist Sprachrohr für die unterschiedlichen Interessen von ca. 420.000 Ärzten in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesärztekammer ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern. Diese sind wiederrum für die Bewahrung der beruflichen Interessen der Ärzteschaft zuständig und im Vergleich zur Bundesärztekammer gesetzlich errichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hauptaufgabe der Bundesärztekammer ist es, am Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft hinsichtlich der Gesundheitspolitik mitzuwirken. Sie unterstützt die Ärztekammern und nimmt indirekt gesetzliche Aufgaben wahr. Im Zuge der Qualitätssicherung und Transplantationsgesetzgebung hingegen hat die Bundesärztekammer auch das Recht, unmittelbare gesetzliche Aufgaben auszuführen. Die Mitgliedschaft bei der Ärztekammer, oder auch Apotheker- und Zahnärztekammer, ist verpflichtend für Angehörige der verkammerten Berufe. So gehören Ärzte über diese Pflichtmitgliedschaft indirekt der Bundesärztekammer an. Die Hauptversammlung der Bundesärztekammer ist der jährliche Deutsche Ärztetag. Geleitet wird dieser seit dem 02. Juni 2011 von dem Präsidenten Frank Ulrich Montgomery, dessen Sitz in Berlin ist. Vizepräsidenten sind Frau Dr. Martina Wenker und Dr. Max Kaplan.
Entstanden ist die Bundesärztekammer aus der 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern. Sie betreibt zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (kurz: ÄZQ). Sie unterhält zudem seit dem Jahre 2011 eine Mitgliedschaft bei der EBD, der Europäischen Bewegung Deutschland.
Ein von der Bundesärztekammer ausgeführtes Gremium ist beispielsweise der Wissenschaftliche Beirat. Dieser besteht aus 40 Wissenschaftlern aus allen erdenklichen medizinischen Fachrichtungen und hat insbesondere die Aufgabe, über medizinisch-wissenschaftliche Fragen zu beraten. Diese treten vor allem dann in Erscheinung, wenn Gesetze im Bereich des Gesundheitswesens und der ärztlichen Berufsausführung vorbereitet oder verabschiedet werden sollen. Zudem unterstützt die Kammer die Ausarbeitung von Leit- und Richtlinien, die therapeutische oder auch diagnostische Verfahren und Methoden betreffen. Dabei finden gerade auch ethische Aspekte Berücksichtigung. So wird der wissenschaftliche Beirat beispielsweise bei dem Transplantationsgesetz als normative Einrichtung genannt.
