Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung kommt dann zum Zuge, wenn Mitglieder einer Krankenversicherung über den Zeitraum von mindestens einem Jahr keinerlei Leistungen in Anspruch genommen haben. Diese werden einmal im Jahr ausgezahlt und können sich je nach Krankenkasse auf mehrere Monatsbeträge belaufen.
Die Beitragsrückerstattung unterteilt sich in erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung.
Zu der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung werden drei verschiedene Arten des Überschusses gezählt. Gemeinsam haben sie, dass alle Verwendungsarten vorgegeben sind:
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Mittel aufgrund einer garantierten Beitragsrückerstattung: Nimmt der Versicherte keinerlei Leistungen in Anspruch, hat er einen direkten Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung, der zudem in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten ist und nicht in Abhängigkeit steht mit dem jeweiligen Geschäftsergebnis des Versicherers. Diese Form der Beitragsrückerstattung ist eher untergeordneter Natur.
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Überschussmittel aus einer zusätzlichen Zuschreibung: Gemäß §12a (3) VAG werden diese Mittel verbucht unter der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen. So müssen diese Mittel unabhängig von dem begünstigten Personenkreis innerhalb der nächsten maximal drei Jahre verrechnet werden. Das Ziel ist vor allem die Mittel für die Abmilderung oder dauerhafte Beitragsreduzierung von Beitragsanpassungen zu verwenden.
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Mittel aus der Pflegepflichtversicherung: Auch hierbei sind die Mittel für die Versicherungsanstalt nicht frei verfügbar. Vielmehr ist die Verwendung seitens des Verbandes der privaten Krankenversicherungen festgelegt.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung orientiert sich, wie der Name bereits sagt, an dem jeweiligen Geschäftsergebnis des Versicherungsunternehmens. Es gibt drei verschiedene Arten der Auszahlungen. Es kann beispielsweise eine Barausschüttung stattfinden. Diese kann erfolgen in:
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Konstanten jährlich fälligen Beträgen, die den ganzen schadenfreien Vertrag umfassen oder aber einzelne versicherte Personen bzw. Tarife.
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Auszahlungen verschieden hoher Beträge innerhalb der ambulanten sowie stationären Tarife und auch innerhalb der Summentarife.
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Stetige Steigerung der Rückerstattung nach mehrjähriger Leistungsfreiheit.
Zudem kann die Beitragsrückerstattung auch durch Einmalbeträge erfolgen. Diese sollen zu einer dauerhaften Beitragssenkung führen oder zumindest Beitragserhöhungen abwenden, unabhängig davon, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden oder eine Leistungsfreiheit nachgewiesen wird. Darüber hinaus gibt es (zumindest bei einigen Versicherern) ein Bonussystem, das eine dauerhafte Beitragsminderung garantiert, sofern der Versicherte leistungsfrei geblieben ist.
Dotiert wird die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen aus Überschüssen. Die Überschussquellen sind zum einen das Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft, zum anderen auch überrechnungsmüßige Zinserträge auf die Vermögensanlagen.
