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Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen umfassen die Kriterien, die eine Person erfüllen muss, um sich privat krankenversichern zu können.

 

Ob eine Person sich privat krankenversichern kann ist in erster Linie vom Beruf dieser Person abhängig. Für beihilfeberechtigte Personen, wie Beamte und Beamtenanwärter ist dies ebenso möglich wie für Selbstständige und Freiberufler. Diesen Personengruppen ist es gesetzlich gestattet eine private Krankenversicherung abzuschließen. Studenten können sich bei der Aufnahme ihres Studiums oder beim Auslaufen der Familienversicherung zum vollendeten 25. Lebensjahr von der Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls eine private Krankenversicherung abschließen.

 

Für Angestellte ist zwar ebenfalls eine private Krankenversicherung möglich, jedoch ist hier vom Gesetzgeber eine Einkommensgrenze vorgesehen. So müssen Personen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Diese markiert das Einkommen, ab dem der Angestellte nicht mehr unter die Versicherungspflicht fällt. Für das Jahr 2011 liegt, diese auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte, Grenze bei 49.500 Euro. Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich gesetzlich festgelegt und spiegelt die durchschnittliche Gehaltsentwicklung wider. So liegt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2011 unter der des Vorjahres, da infolge der Wirtschaftskrise die Löhne gesunken sind. In Folge der guten Konjunktur muss für das nächste Jahr mit einer höheren Jahresarbeitsentgeltgrenze gerechnet werden.

 

Wenn diese Grenze für ein Jahr überschritten wird, wird dem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass er nicht mehr der Pflichtversicherung unterliegt und entscheiden kann, ob er sich weiterhin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern will oder ob er zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte. Für Selbstständige oder Beamte gelten diese Einkommensgrenzen nicht. Eine private Krankenversicherung ist für diese Personengruppen unabhängig vom Gehalt möglich.

 

Neben der Berücksichtigung des Berufs und im Falle der Angestellten des Gehalts müssen alle Antragsteller für eine private Krankenversicherung auch die entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu muss sich der Versicherungsanwärter einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Dazu muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, anhand dessen der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Krankheitsgeschichte abgefragt werden.

 

Dieser, auch Risikobeurteilung genannte Gesundheitscheck, dient vor allem dazu, die anderen Versicherungsnehmer eines Tarif vor steigenden Kosten zu schützen, die mit schweren oder chronischen Krankheiten eines Neuversicherten einhergehen. Das Vorhandensein von chronischen oder schweren Erkrankungen führt nicht automatisch zur Ablehnung durch die Versicherung. Eine private Krankenversicherung ist oftmals dennoch möglich, indem ein Risikozuschlag erhoben wird, der neben den monatlichen Beiträgen zu entrichten ist.

 

Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bei der Gesundheitsprüfung sind unerlässlich, da falsche Aussagen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und auch strafrechtliche Relevanz haben kann.

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