Arztrechnung
Die Arztrechnung ist das Schriftstück, in dem ein Mediziner alle durch ihn am Patienten durchgeführten Arztleistungen auflistet und den entsprechenden Rechnungsbetrag ausweist. Dies umfasst neben den eigentlichen Behandlungen auch etwaige verbrauchte Arznei- oder Hilfsmittel. Es bestehen große Unterschiede bei der Abrechnung von Arztrechnungen bei gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.
Wenn der Patient gesetzlich krankenversichert ist, wird ihm die Rechnung in aller Regel nicht ausgehändigt, da bei einer gesetzlichen Krankenkasse das Sachleistungsprinzip Anwendung findet. Somit erhält der Versicherte die medizinischen Leistungen und nicht wie beim Prinzip der Kostenerstattung die Gelder, um die Arztrechnungen begleichen zu können. Daher wird dem gesetzlich Versicherten nur dann eine Arztrechnung ausgehändigt, wenn dieser eine Leistung erhalten hat, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt wird.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse und ihrem Sachleistungsprinzip handelt die private Krankenversicherung nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Daher erhält der Versicherte einer PKV die Rechnung des Arztes ausgehändigt und muss diese zunächst auch selbst begleichen. Im Anschluss reicht er die Rechnung als Beleg bei seiner Krankenversicherung ein und erhält von dieser die Aufwendungen zurückerstattet. Dies Vorgehen gilt für nahezu alle Leistungen der privaten Krankenkasse. So werden auch beim Kauf von Medikamenten oder Sehhilfen die anfallenden Kosten zunächst durch den Patienten erstattet, bevor dieser die Ausgaben nach Vorlage der Rechnung von seiner Versicherung zurückerhält.
Unabhängig von der Art der Krankenversicherung gilt für alle Arztrechnungen, dass die darauf aufgeführten Leistungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) abgerechnet sein müssen. Die GOÄ bzw. GOZ legen in Form eines Katalogs fest, wie hoch die Kosten für eine bestimmte Behandlung maximal sein dürfen. In Arztrechnungen müssen die durchgeführten Arztleistungen mit der entsprechenden Katalognummer versehen werden. So ist es möglich zu überprüfen, ob die für eine Behandlung in Rechnung gestellten Kosten zu hoch für eine Behandlung sind. Sollten die Kosten höher sein, als in der Gebührenordnung für Ärzte festgehalten, muss der Arzt den Patienten im Vorfeld der Behandlung darüber informieren und der Patient muss schriftlich sein Einverständnis für die Behandlung geben, da dieser die Mehrkosten vollständig übernehmen muss.
Damit stellen die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte ein wirksames Instrument gegen zu hohe Arztrechnungen dar. Die Mehrkosten betreffen nämlich nicht nur Privatpatienten, die die hohen Rechnungsbeträge zunächst selbst begleichen müssen, sondern auch die gesetzlich Versicherten, da zu hohe Rechnungsbeträge auch zu höheren Kosten im Gesundheitssystem und damit zu höheren monatlichen Beiträgen führen.
