Zurück zum Start

Arbeitsunfähigkeit Versicherung

Eine Person gilt als arbeitsunfähig, wenn diese aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, der bis zur Verschlechterung der Gesundheit ausgeübte berufliche Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Dies schließt nicht aus, dass die arbeitsunfähige Person grundsätzlich in der Lage ist, eine andere Beschäftigung auszuüben. Damit bezieht sich die Arbeitsunfähigkeit nur auf die bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit bzw. Tätigkeiten, die dieser ähneln oder gleichen. Somit ist die Arbeitsunfähigkeit nicht identisch mit der Berufsunfähigkeit, da eine Person, die arbeitsunfähig ist, durchaus berufstätig sein kein, wenn auch nicht in der zuvor ausgeübten Anstellung. Damit ist die vor der Erkrankung durchgeführte Tätigkeit ausschlaggebend, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Weitere Begriffe, die von der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden sind, sind die rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung, die früher als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet wurde, und die Dienstunfähigkeit, die im Beamtenrecht von Bedeutung ist.

Arbeitsunfähigkeit beschreibt nicht zwangsweise einen langanhaltenden oder dauerhaften Zustand. Auch bei kurzfristigen Erkrankungen, die dazu führen, dass die normale Beschäftigung nicht ausgeführt werden kann, gilt der Arbeitnehmer als arbeitsunfähig.

So muss gegenüber dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit umgehend angegeben werden. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauern, muss zudem eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die diese bestätigt. Arbeitsunfähigkeit impliziert eine Reihe von Sozialleistungsansprüchen. So muss bis zu einer Dauer von sechs Wochen das Gehalt durch den Arbeitgeber weitergezahlt werden. Nach Ablauf dieser Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhält die arbeitsunfähige Person, sofern diese gesetzlich versichert ist, für bis zu 78 Wochen ein Krankengeld. Dieses wird durch die Krankenkasse geleistet. Hierbei ist zu beachten, dass das Krankengeld 70 Prozent des letzten monatlichen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des letzten Nettomonatslohns beträgt.

Sollte die Arbeitsunfähigkeit das Resultat eines Arbeitsunfalls sein, wird das Krankengeld durch das sogenannte Verletztengeld ersetzt. Dieses wird durch die Unfallversicherung geleistet. Übergangsgeld von der gesetzlichen Unfall- bzw. Rentenversicherung erhält derjenige, der sich in einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation befindet.

Im Rahmen einer private Krankenversicherung heißt das Krankengeld Krankentagegeld. Dieses muss Teil des Volltarifs oder gesondert als Zusatzversicherung abgeschlossen sein. Bei Abschluss der entsprechenden Versicherung wird ein Betrag festgelegt, der sich am täglichen Bedarf des Versicherten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit orientieren sollte.

Aufgrund der Differenz zwischen dem zuletzt erhaltenen Lohn und dem Krankengeld empfiehlt sich auch für gesetzlich Versicherte eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, da diese die finanziellen Einbußen ausgleichen kann.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay