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Anwartschaftsversicherung

Bei einer Anwartschaftsversicherung handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Erwerbsaussicht auf eine zukünftige Leistung. Das klassische Beispiel einer Anwartschaftsversicherung ist die Rentenversicherung: Durch die Einzahlungen in die Versicherung erhält der Versicherte das  Anrecht auf die Leistung „Rente“, die dieser erhält, wenn die Voraussetzung, dass der Versicherte den Status eines Rentner hat, erfüllt ist.

Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es Anwartschaftsversicherungen. Hier ist das Prinzip identisch: Durch die Anwartschaftsversicherung erwirbt der Versicherte den Anspruch auf eine private Krankenvollversicherung, die in Kraft tritt, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gibt eine Reihe von Gründen eine Anwartschaftsversicherung für eine private Krankenversicherungen abzuschließen. Hierbei muss unterschieden werden, ob bereits ein privater Krankenversicherungsschutz bestanden hat oder ob mit der Anwartschaft ein Anspruch auf eine zukünftige private Krankenversicherung gesichert werden soll. Wenn die private Krankenversicherung nur pausiert, sind es oftmals temporäre Gründe, die zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung führen. So können hier längere Auslandsaufenthalte oder wirtschaftliche Notlagen sowie auch Arbeitslosigkeit angeführt werden. Sollten diese oder weitere Ursachen, wie Krankenversicherungspflicht, Anspruch auf Familienhilfe oder freie Heilfürsorge entfallen, hat der Versicherungsnehmer eine zweimonatige Frist, um diese Änderungen beim Versicherungsunternehmen anzugeben und damit privat krankenversichert zu werden. Wird der Wegfall dieser Voraussetzungen jedoch erst nach Ablauf der zwei Monate bekanntgegeben, hat sich der Versicherte gegebenenfalls einer erneuten Gesundheitsprüfung zu unterziehen bevor der Versicherungsschutz wieder aktiviert wird.

Eine Anwartschaftsversicherung ist auch für Personen sinnvoll, die in ihrer beruflichen Laufbahn und Lebensplanung fest davon ausgehen, einen Weg einzuschlagen, der auf eine Selbstständigkeit oder eine Verbeamtung hinausläuft. Da beide Gruppen besonders von einer privaten Krankenversicherung profitieren, sollte hier möglichst frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.

Es wird zwischen den zwei Modellen der kleinen und der großen Anwartschaftsversicherung unterschieden. Beide setzen eine Gesundheitsprüfung voraus und ermöglichen die Aufnahme einer privaten Krankenvollversicherung zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sollten zwischen dem Abschluss der Anwartschaftsversicherung und der Vollversicherung schwere oder chronische Erkrankungen auftreten, sind diese durch die Anwartschaft versichert, somit kann weder ein Risikozuschlag erhoben werden, noch darf die Vollversicherung an sich versagt werden. Die große Anwartschaft bietet darüber hinaus, dass die Beiträge der Vollversicherung auf der Höhe eingefroren werden, die gegolten hätte, wenn die Vollversicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung begonnen hätte. Somit eignet sich die kleine Anwartschaft vor allem dann, wenn bis zu Aufnahme der Vollversicherung nur ein kurzer Zeitraum zu überbrücken ist. Die große Anwartschaft hingegen ist besonders zu empfehlen, wenn viele Jahre zwischen dem Abschluss der Anwartschaft und dem Beginn der Vollversicherung liegen, jedoch sind bei dieser die Beiträge generell höher als bei der kleinen Anwartschaft.

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