Anwartschaft
Mit dem Begriff Anwartschaft wird zumeist das Ruhen einer privaten Krankenversicherung (PKV) beschrieben. Das bedeutet, dass mit der Beantragung auf Anwartschaft die im Tarif der PKV festgehalten Rechte und Pflichten nicht mehr zur Anwendung kommen bzw. vorübergehend ruhen. So kann der Versicherte während der Anwartschaft keine der Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen, jedoch sinken auch die Beiträge auf einen Bruchteil der ursprünglichen monatlich zu zahlenden Summe. Die geringen Beiträge dienen nur zur Deckung der Verwaltungskosten und zur Weiterführung der Altersrückstellung, sodass nach Beendigung der Anwartschaft der Versicherungsnehmer wieder den Beitrag zahlt, welcher anhand des ursprünglichen Eintrittsalters bemessen wurde.
Der Zweck einer Anwartschaft liegt darin, nach einer Unterbrechung des privaten Krankenschutzes, diesen ohne Einbußen wieder aufnehmen zu können. Somit versichert die Anwartschaft alle etwaigen Erkrankungen, die ohne eine Anwartschaft zur Erhebung von Risikozuschlägen führen würden oder aber eine private Krankenversicherung grundsätzlich unmöglich machen würden. Im Falle einer großen Anwartschaft bleiben auch die Beiträge auf dem Niveau, auf welchem sie sich zu Beginn des Ruhens des Versicherungsschutzes befanden.
Eine Anwartschaft empfiehlt sich vor allem bei langen Aufenthalten im Ausland, die mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. Da durch eine Kündigung der Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung und höhere Beiträge bei der Wiederaufnahme notwendig wären, empfiehlt es sich hier, die Versicherung nur ruhen zu lassen und nicht zu beenden.
Auch wenn ein Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung wieder unter die Versicherungspflicht fällt, kann sich eine Anwartschaft lohnen. Allerdings sollte dann sichergestellt sein, dass später auch wieder die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung gegeben ist. Wenn zum Beispiel ehemalige Selbstständige in ein Angestelltenverhältnis wechseln, sollte sichergestellt sein, dass das Gehalt zu einem spätere Zeitpunkt auf einen Wert oberhalb der Versicherungspflichtgrenze steigt oder es sollte eine Rückkehr in die Selbstständigkeit geplant sein.
Auch wenn ein Anspruch auf Familienhilfe oder Heilfürsorge besteht, sowie im Falle einer Arbeitslosigkeit bzw. einer finanziellen Notlage, empfiehlt es sich die private Krankenversicherung durch eine Anwartschaft ruhen zu lassen.
Ob die Möglichkeit einer Anwartschaft besteht, ist von der Versicherungsgesellschaft, bei der die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, abhängig. Neben der Möglichkeit, einen bereits bestehenden privaten Gesundheitsschutz zu unterbrechen, kann auch eine Anwartschaft abgeschlossen werden, ohne dass man zuvor privat krankenversichert gewesen ist. Dies ist etwa sinnvoll, wenn man einen Berufsweg eingeschlagen hat, der vorsieht sich selbstständig zu machen oder aber zu einer beihilfefähigen Beschäftigung führt. So kann etwa eine Anwartschaftsversicherung für Lehramtsstudenten sinnvoll sein, da für Lehrer die Möglichkeit der Verbeamtung besteht.
