Antragstellung
Um eine Krankenversicherung abzuschließen, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dieser wird dem Antragssteller, dem zukünftigen Versicherungsnehmer, zumeist postalisch zu gesendet. Die Formulare des Antrags müssen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden. Durch die Unterschrift stimmt der Versicherungsnehmer den Tarifbedingungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Teil des Antrags sind, zu. Damit ist der Vertrag verbindlich geschlossen worden, womit der Versicherungsantrag als einseitige Willenserklärung zu betrachten ist. Ein Rücktritt hiervon ist, sowohl bei der privaten als auch gesetzlichen Krankenversicherung, nur noch innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag rechtsgültig, wodurch der Versicherungsnehmer die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) akzeptiert und anerkennt.
Bei gesetzlichen Krankenkassen wird jedem Antrag, der formal korrekt gestellt wird, stattgegeben. Der Grund hierfür liegt in der Aufnahmepflicht, der die gesetzlichen Kassen unterliegen. Eine Abweisung etwa aufgrund der sozialen Situation ist nicht möglich und aufgrund des Anspruchs eines Solidaritätssystems auch nicht erwünscht. Dies zeigt sich auch in der Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos in der sogenannten Familienversicherung mitzuversichern. Sofern die Kinder oder der Lebenspartner nicht selbst erwerbstätig sind, ist damit keine eigene Versicherung notwendig.
Grundsätzlich sind auch die privaten Krankenversicherungen verpflichtet in den sogenannten Basistarifen jeden Antragssteller aufzunehmen. Allerdings sind die Vollversicherungstarife der privaten Krankenversicherungen deutlich attraktiver. Hier muss der Antragssteller auch wahrheitsgemäße Angaben über seinen Gesundheitszustand und seine Krankengeschichte machen. Außerdem wird eine Gesundheitsprüfung durch den Hausarzt des Antragstellers durchgeführt. Ziel dieser Überprüfung ist es, die Beiträge für die private Krankenversicherung anhand des statistischen Risikos zu berechnen und damit diese möglichst stabil zu halten. Dies ist nur möglich, wenn Risiken, wie schwere oder chronische Krankheiten weitgehend ausgeschlossen werden können. Jedoch bedeutet das Vorhandensein einer schweren Krankheit nicht zwangsweise, dass keine private Krankenversicherung möglich ist. Durch die Erhebung sogenannter Risikozuschläge ist auch für chronisch Kranke unter Umständen eine private Krankenversicherung möglich. Diese Zuschläge sind zusätzlich zum monatlichen Beitrag zuzahlen. Jedoch können diese Zuschläge nach dreijähriger Wartezeit entfallen, sofern ein Arzt eine Bescheinigung ausstellt, die besagt, dass die Erkrankung, die der Grund für den Zuschlag war, geheilt ist, oder keine weiteren Behandlungen notwendig sind.
Wichtig ist, dass alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß sind. Bei bewussten, aber auch fahrlässigen Falschangaben, insbesondere hinsichtlich der Gesundheit, droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Dies schließt auch rückwirkende Forderungen ein. Das heißt, dass auch bereits gewährte Leistungen an die Versicherungsgesellschaft zurückgezahlt werden müssen.
