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Antrag Krankenversicherung

Der Antrag auf eine Krankenversicherung erfolgt von Seiten einer Person, die sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen möchte. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung muss kein Antrag gestellt werden, da man direkt über den Arbeitgeber krankenversichert wird.

Personen, die die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung anstreben, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Versicherer bei der Beurteilung des Antrags sicherstellen müssen, dass der Neukunde den wahrheitsgemäßen Krankheitsstand bei der Antragsstellung angegeben hat.
Die Angaben zu dem Gesundheitsstand sind vom Antragsteller in einem detaillierten Fragebogen anzugeben. Der Versicherer hat die Möglichkeit, die notwendigen Informationen zum aktuellen Gesundheitsstand des Kandidaten bei den früheren behandelnden Ärzten und medizinischen Einrichtungen einzuholen. Zu diesem Schritt muss sich der Kandidat in seinem Antrag bereit erklären. Er entbindet auf diese Art die früheren Ärzte, Zahnärzte, Kliniken etc., bei denen der Antragsteller medizinisch behandelt wurde, von deren Schweigepflicht, die es sonst unmöglich machen würde, diese Art von Auskünften einzuholen.

Besonders die Auskunft des behandelnden Hausarztes wird bei der Beurteilung des Antrags sehr stark gewichtet. Es kann vorkommen, dass die vom Hausarzt gemachten Angaben über den Wissensstand des Patienten bzw. Kandidaten in Bezug auf dessen tatsächlichen Zustand hinausgehen. Aus diesem Grund ist es durchaus möglich einen persönlichen Vermerk im Antrag anzuführen, aus dem hervorgeht, dass man nach bestem Wissen, jedoch als medizinischer Laie die Angaben zum gesundheitlichen Zustand gemacht habe.

Neben etwaigen Vorerkrankungen hat auch das Alter der Person erheblichen Einfluss auf die Beurteilung eines Antrags auf eine private Krankenversicherung. Je älter die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung ist, desto höher sind die Risiken für den Versicherer, dass Krankheiten auftreten und damit verbundene Leistungen von Seiten des Versicherers zu erbringen sind.

Sollten gewisse Vorerkrankungen bestehen, muss dies jedoch nicht bedeuten, dass der Antrag auf Krankenversicherung abgelehnt wird. In diesem Fall können von Seiten des Versicherers sogenannte Leistungsausschlüsse mit dem Antragsteller vereinbart werden. Diese Leistungsausschlüsse werden Vertragsbestand und schließen Leistungen aus, die im Zusammenhang mit der bestimmten Erkrankung notwendig werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Personen, die einen Antrag auf Krankenversicherung stellen, lediglich höhere Beiträge als gesunde versicherte Personen in der privaten Krankenversicherung zahlen müssen.

Bei einem Antrag kann es in seltenen Fällen zu einer Ablehnung kommen. Die Ablehnung sollte unbedingt vermieden werden. Eine Person, die einmal von einer privaten Krankenversicherung nicht aufgenommen wurde, hat es umso schwerer bei dem Antrag auf eine Krankenversicherung bei einem anderen Anbieter. Denn der Antragsteller ist im Antrag dazu verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, ob er bereits vorher von einer privaten Krankenversicherung abgelehnt wurde, und wenn ja, aus welchen Gründen.

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