Zurück zum Start

Ambulante Zusatzversicherung

Bei einer ambulanten Zusatzversicherung (auch häufig als ambulante Ergänzungsversicherung bezeichnet) handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung, die den Versicherten vor den Kosten absichert, die im Bereich ambulanter Behandlungen auftreten. Ambulante Behandlungen sind Behandlungen, die in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vorgenommen werden. Der entscheidende Punkt ist, dass der Patient nach einer ambulanten Behandlung den Ort der Behandlung am selben Tag wieder verlassen kann und nicht stationär aufgenommen wird.

Zu den ambulanten Behandlungen im Rahmen einer Zusatzversicherung gehören neben Behandlungen bei Primärärzten bzw. Allgemeinmedizinern auch Eingriffe und Therapien, die bei Fachärzten/ Spezialisten durchgeführt werden. Hierzu werden auch Behandlungen durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten gezählt. Es kann auch vorkommen, dass ein Patient nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, der somit als stationäre Behandlung beginnt, in Form von Nachuntersuchungen und weiterführenden Therapien in den Bereich der ambulanten Behandlung wechselt.

Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung bieten private Ambulante Zusatzversicherungen ambulante Behandlungsmöglichkeiten, die den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überschreiten. Des Weiteren werden durch eine ambulante Zusatzversicherung, neben den eigentlichen Behandlungen durch die Mediziner, in der Regel die folgenden Versicherungsleistungen abgedeckt:

Heilmittel
Hilfsmittel
Arzneimittel
Verbandmittel
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen

Besonders für die Vorsorgebedürfnisse gesetzlich Versicherter stellen private Zusatzversicherungen, bei relativ geringer finanzieller Belastung für den Versicherungsnehmer, eine interessante Ergänzung ihres gesetzlichen Versicherungsschutzes dar. Mit der Zusatzversicherung wird der Versicherte im Fall einer ambulanten Versorgung als Privatpatient behandelt. Dies bedeutet, dass er von Ärzten in sämtlichen Belangen bevorzugt behandelt wird und darüber hinaus von den erweiterten ambulanten Leistungen profitieren kann, die sonst nur von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Ein interessanter Aspekt hierbei ist die Beitragsrückerstattung. Versicherte in einer privaten Krankenversicherung können hier bestimmte Anteile der geleisteten Jahresbeiträge zurückerstattet bekommen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte auch vor weiteren Schadensfällen absichern, die nicht in den Bereich ambulanter Behandlungen fallen. Hier ist es für Versicherte möglich, in Bezug auf weitere Schadensfälle eine private Vorsorge zu treffen. Zu den weiteren privaten Zusatzversicherungen gehören Stationäre Zusatzversicherungen, die ein breites Leistungsspektrum bei Krankenhausaufenthalten anbieten.  
Des Weiteren besteht die Möglichkeit private Zusatzversicherungen abzuschließen, die vor den erheblichen Kosten schützen, die im Bereich Zahnbehandlungen auf den Versicherten zukommen können. Hierbei werden verschiedene Modelle mit diversen Tarifstufen von den Versicherungen angeboten, die auch gegen aufwändigere zahnärztliche Leistungen wie u. a. Zahnersatz, Inlays oder zahntechnische Behandlungen einen umfassenden Versicherungsschutz gewährleisten. Weitere private Zusatzversicherungen gibt es beispielsweise in den Bereichen Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegeversicherung und Auslandskrankenschutz.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay