Altersrückstellung
Die Altersrückstellung, fast ausschließlich in der privaten Krankenversicherung zu finden, wird bereits in jungen Jahren aufgebaut, um die im Alter steigenden Kosten in der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Das heißt, der Versicherte leistet höhere monatliche Aufwendungen als nach dem durch eine Statistik berechneten Risiko zur Kompensation möglicher Kosten für seine Altersklasse nötig wäre. Somit soll rechtzeitig für die stetig wachsenden Kosten für medizinische Aufwendungen im Alter vorgesorgt werden. Im Alter sind die Beiträge geringer als die tatsächlich zu erbringenden Kosten, da durch den bereits angesammelten Beitragspool dieses Defizit ausgeglichen wird. Würden die Beiträge dem tatsächlichen Kostenverlauf entsprechen, hätte der Versicherte mit stark schwankenden monatlichen Aufwendungen zu rechnen. So enthält die Altersrückstellung quasi eine Zeitausgleichsfunktion, da die reine Risikoprämie geringer ist als die Nettoprämie in jungen Jahren.
Es handelt sich jedoch nicht um ein individuelles, sondern vielmehr um ein kollektives Sparen. So werden einzelne Altersgruppen zusammengefasst und die Rückstellung gemeinsam angespart. Es gilt daher, je mehr Versicherte in einen Tarif langfristig einzahlen, desto höher fallen die Mittel für Beitragsentlastungen im Alter aus. Wechselt der Versicherte jedoch zu einer anderen Versicherungsanstalt, kann er aufgrund dieses Kollektivs die Altersrückstellung nicht mitnehmen. Gemäß dem Falle eines Ausscheidens des Versicherten aus dem Tarif, erbt das Kollektiv die Altersrückstellung und kann somit beitragsreduzierende Rückstellungen in Anspruch nehmen, für die sie keine Aufwendungen erbringen mussten.
Der Aufbau der Altersrückstellung besteht aus zwei weiteren Bereichen. So gibt es neben der Umwälzung von Rückstellungen auf andere Versicherungsmitglieder im Falle von Vererbung auch den Sparanteil und die Zinsen. Der Sparanteil des Nettobetrages ergibt sich aus den frühen Jahren der Vertragslaufzeit. Auch Differenzen zwischen Risiko- und Nettobetrag fließen in die Rückstellungen mit ein. Die Zinsen für bereits vorhandene Rückstellungen liegen bei 3,5 Prozent. Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung zeigen auf, warum die Versicherungsanstalten die Beiträge für ältere Versicherte nicht erhöht, sondern vielmehr auf die Möglichkeit der Altersrückstellung ausweichen. So heißt es in Paragraph §8a(2) der für alle Krankenversicherungen gültigen Musterbedingungen:
„Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person, ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auszuschließen, soweit nach dem technischen Geschäftsplan eine Deckungsrückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis zu bilden ist.“
Obwohl die Altersrückstellung große Sicherheiten bietet, kann nicht garantiert werden, dass die Versicherungsbeiträge nicht angehoben werden. Durch die Fortschritte in der Verbesserung der Behandlungsmethoden und der dadurch entstehende finanzielle Mehraufwand, kann der Versicherte jedoch davon ausgehen, dass mit der Zeit eine Kostenanpassung erfolgen wird.
