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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Ebenso wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) existieren, gibt es auch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), welche die Vertragsinhalte der Versicherungen regeln und somit als Vertragsklauseln anzusehen sind. Damit sind die Rechten und Pflichten der Versicherung und des Versicherten in dem AVB verankert, wodurch diese die Grundlage eines jeden Versicherungsvertrages bilden. Aufgrund der Möglichkeit, in Einzelfällen Sonderregelungen im Versicherungsvertrag festzulegen, existieren neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch die besonderen Versicherungsbedingungen.

 

Damit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen überhaupt Anwendung finden, muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf diese hingewiesen werden. Darüber hinaus muss dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit gegeben werden, die Bedingungen in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen zu können und sich mit diesen einverstanden erklären, indem er diesen vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Inhaltlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in drei Teilbereiche untergliedert. Der erste Teil beinhaltet den Beginn sowie die Laufzeit des Vertrages und die festgelegten Kündigungsfristen, die für den Versicherten gelten. Der nachfolgende Bereich legt die Leistungen sowie die Fälligkeit und den Umfang der Versicherungsbeiträge dar, die der Versicherungsnehmer monatlich zu zahlen hat. Die Vertragsbedingungen enden mit der Darlegung der Ausnahmefälle, in denen die Versicherung keine Haftung übernimmt und der Versicherte die Kosten der Behandlung selbst zu tragen hat.

 

In Bezug auf die private Krankenversicherung sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen in zwei Teile untergliedert. Zum einen in die Musterbedingungen, welche vom Verband der PKV festgelegt werden und damit Gültigkeit für alle privaten Krankenkassen besitzen, und zum anderen in die Tarifbedingungen, welche von jeder Versicherungsanstalt individuell festgesetzt werden. Damit sind die Tarifbedingungen ein Zusatz bzw. eine Erweiterung zu den Musterbedingungen. Die Tarifbedingungen beinhalten die genaue Darstellung der Leistungen sowie Beiträge und diese weisen erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenversicherungen auf.

 

Vor allem in Bezug auf die Krankheitskosten, die Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung sollten daher vor Vertragsabschluss seitens des zukünftigen Versicherungsnehmers diese Bedingung gründlich überprüft werden. Denn nur so kann der Versicherte das genaue Verhältnis von Leistung und Beitrag abwägen.

 

Ebenso haben auch die gesetzlichen Krankenversicherer allgemeine Vertragsbedingungen. Jedoch existiert keine Unterteilung in Muster- und Tarifbedingungen, da die gesetzlichen Kranklenkassen kaum Unterschiede in den angebotenen Leistungen und Beiträgen aufweisen. Dieser Umstand liegt darin begründet, dass die Beiträge für die GKV, anders als bei der PKV, an das Bruttoeinkommen des Versicherten gekoppelt sind. Möchte der gesetzlich Versicherte jedoch bestimmte Sonderleistungen in Anspruch nehmen, hat er dafür eine (private) Zusatzversicherung abzuschließen. Auch in diesem Fall bleiben die AVB die Grundlage des Versicherungsvertrages.

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