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Ärztliches Attest

Ein ärztliches Attest ist eine medizinische Bescheinigung oder ein Gesundheitszeugnis. Zumeist ist mit einem Attest eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit gemeint, die dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss. Grundsätzlich ist jedoch jede ärztliche Bescheinigung, etwa auch die Bestätigung nicht mehr an einer bestimmten Krankheit zu leiden, ein Attest.

 

Wie bei allen ärztlichen Leistungen entstehen auch bei der Erstellung von Attesten, nicht zuletzt aufgrund der vorangehenden Untersuchungen, Kosten. Die Beantwortung der Frage, wer diese Kosten zu tragen hat, hängt von der Art des Attests ab. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für Bescheinigungen, die allein dem persönlichen Interesse des Versicherten dienen, auch durch diesen zu tragen sind. Hiervon sind insbesondere Atteste betroffen, die Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten sind. So ist es für bestimmte Berufe Bedingung, eine gesundheitliche Tauglichkeit nachzuweisen. Aber auch bei der Anmeldung von Kindern in Betreuungseinrichtungen, wie Kindergärten ist es möglich, dass ein Attest über die Gesundheit des Kindes verlangt wird. Aber auch für das Attest über die Arbeitsunfähigkeit gilt, dass die dabei entstehenden Kosten durch den Versicherten zu tragen sind.

 

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen ebenfalls verschiedene Atteste vorgelegt werden. Durch diese sogenannte Risikobeurteilung soll festgestellt werden, ob eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes versicherungsfähig ist, ein Risikozuschlag notwendig ist oder ob diese Person abgelehnt werden muss. Neben allgemeinen Angaben werden insbesondere schwere Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten abgefragt und deren nicht Vorhandensein oder Schwere der Ausprägung muss mit entsprechenden Attesten nachgewiesen werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden im Falle des erfolgreichen Abschlusses der privaten Krankenversicherung durch die Versicherungsgesellschaft übernommen. Wenn eine Versicherung nicht möglich ist, muss der Antragsteller die Kosten selbst tragen.

 

Hinsichtlich der Kosten für ein Attest kann keine eindeutige Antwort gegeben werden. Bei einfachen Bescheinigungen, wie für die bereits angesprochene vorübergehende Arbeitsunfähigkeit in Folge einer Erkrankung, sind die Kosten überschaubar und liegen bei etwa zehn Euro. Bei steigendem Aufwand für den Attest steigen auch die damit einhergehenden Kosten. Insbesondere umfangreiche Gesundheitszeugnisse, wie sie etwa für die Risikobeurteilung beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung notwendig sind, liegen mit ihren Kosten deutlich über einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Daher sollten die Kosten im Vorfeld des Attests beim zuständigen Arzt oder der verantwortlichen Einrichtung erfragt werden.

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