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Zulagenantrag

Wenn man eine Schwäche der Riester-Rente nennen müsste, wäre es der Zulagenantrag. Die anbietenden Unternehmen haben anscheinend die Kunden nicht ausreichend darüber informiert, dass Riester-Zulagen extra beantragt werden müssen.

In den Jahren 2002 bis 2005 mussten Millionen Sparer ohne Zulagen auskommen, da diese nicht beantragt wurden.

Das Formular für den ersten Zulagenantrag erhält der Kunde in dem ersten Jahr nach Vertragsabschluss vom Anbieter postalisch. Dieses muss unterschrieben und ausgefüllt zurückgeschickt werden. Seit 2005 genügt es, die zahlreichen Daten nur beim Erstantrag anzugeben. Anschließend werden die Zulagen jährlich automatisch vom Anbieter beantragt. Der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen muss lediglich gestattet werden, die Einkommensdaten bei dem jeweiligen Rentenversicherungsträger zu ermitteln. Die Frist für die Anmeldung der Zulagen beträgt zwei Jahre ab dem jeweils zu fördernden Jahr. Anschließend verfallen die Ansprüche. Jedoch sollte beachtet werden, dass früh gestellte Anträge auch schneller Geld einbringen, das verzinst werden kann.

Ist der Antrag ausgefüllt, leitet der Anbieter die Daten über den Riester-Vertrag, die geleisteten Beiträge, die Kinderzahl und die Sozialversicherungsnummer an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Diese wiederum errechnet die Höhe der Ansprüche, weist deren Zahlung an oder fordert zu Unrecht gewährte Leistungen zurück. Außerdem erhält der Kunde von der Zulagenstelle eine Bescheinigung für das Finanzamt, das für die Einkommensteuererklärung und die damit verbundene Günstigerprüfung notwendig ist. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, inwieweit neben den gewährten Zulagen auch steuerliche Förderungen geltend gemacht werden können.

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