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Zertifizierung

Die Zertifizierung der Riester-Rente überprüft die Mindestvoraussetzungen, die ein Riester-Vertrag erfüllen muss. Die Zertifizierungsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft dabei jedes am Markt angebotene Produkt und bescheinigt im Idealfall, dass es den Anforderungen entspricht.

Es wird aber keinesfalls die Rentabilität geprüft und damit einhergehend, wie lohnend das Riester-Produkt tatsächlich ist. Der Kunde muss vom anbietenden Unternehmen umgehend benachrichtigt werden, wenn die Zertifizierung entzogen wurde. Die Bestimmungen zum Erhalt des Zertifikats wurden im Jahr 2004 im Alterseinkünftegesetz geändert. Jedoch hatte das kaum Auswirkungen auf die bestehenden Riester-Verträge, da die Regeln lediglich neu geordnet und gestrafft wurden.

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