Sicherheit
Als erste Sicherheit bietet die Riester-Rente eine Nominalgarantie oder Beitragsrückgewähr. Zum Zeitpunkt des Renteneintritts muss also gewährleistet sein, dass zumindest die eingezahlten Beträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
Die Garantie, dass der Beitrag auch zurückgezahlt wird, kann aber über den großen Ansparzeitraum von mehreren Jahrzehnten an Bedeutung verlieren. Eine jährliche Inflation von 2 % würde innerhalb von 35 Jahren die Hälfte des Geldwertes „auffressen“. Um später nicht nur über den nominalen Wert, sondern auch den realen Wert des Geldes zu verfügen, ist eine Verzinsung unablässig. Eine Garantieverzinsung muss aber nicht angeboten werden, deswegen sollte sich der Verbraucher in diesem Punkt vorab bei dem Anbieter informieren.
Eine weitere Sicherheit der Riester-Rente ist der Anspruch auf Gewinne. Das angesparte Kapital muss als Rente oder regelmäßige Rate nach einem vorher erarbeiteten Auszahlungsplan ausgeschüttet werden. Als Grundlage zur Berechnung müssen Statistiken über die Lebenserwartung herangezogen werden. Die Zinsen und Erträge aus der Ansparzeit sind, sofern sie zum Renteneintritt noch vorhanden sind, bei der Auszahlung zu berücksichtigen.
Außerdem unterliegt die Riester-Rente dem sogenannten Abtretungsverbot. Eine Übertragung beziehungsweise Verpfändung ist damit ausgeschlossen. Das Alterseinkünftegesetz hat dieses Verbot zwar aus den Zertifizierungsvorschriften gestrichen, es verliert jedoch nicht seine Gültigkeit, da es im § 97 EStG weiterhin Bestand hat. So ist es weiterhin nicht gestattet, Riester-Vermögen auf Sozialleistungen anzurechnen. Die Riester-Rente findet also keine Berücksichtigung bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung und muss nicht verwertet werden.
Anders verhält es sich, wenn die Rente bereits gezahlt wird. Hier ist zum Beispiel bei einer Verschuldung eine Pfändung oberhalb der Freigrenze gestattet. Die Grundsicherung wird in diesem Fall gestattet, sobald das Einkommen zuzüglich der Riester-Rente nicht mehr ausreicht um den Lebensunterhalt zu gestalten.
