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Restverrentungspflicht

Die Riester-Rente gibt es in drei Produktvarianten: Bank- und Fondssparplan, sowie Rentenversicherung. Ist der Ruhestand erreicht, ergeben sich unter diesen drei Produkten formale Unterschiede.

So wird von Banken, Fondsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften ein Auszahlungsplan erbracht, von den Versicherungen hingegen eine Rente. Diese Unterscheidung wird aber bei Erreichen des 85. Lebensjahres aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt muss die Versorgung in jedem Fall von einer Rentenversicherung gezahlt werden.

Mit dieser Konsequenz dürfen Banken und Fondsgesellschaften nicht mehr im Riester-Geschäft tätig werden, wenn der Kunde 85 Jahre alt geworden ist. Diese Regelung nennt sich Restverrentungspflicht und hat den Sinn, das Langlebigkeitsrisiko auf erfahrene Versicherungen zu übertragen. Die Bank, Fondsgesellschaft oder Genossenschaft muss zum Renteneintritt des Kunden eine solche Rentenversicherung zu dessen Gunsten abschließen und bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres die nötigen Beträge einzahlen. Hier liegen Statistiken bezüglich der Lebenserwartung für die Kalkulation zugrunde. Es können bis zu 30 % des bei Renteneintritt angesparten Kapitals dafür beansprucht werden. Es soll garantiert werden, dass die Riester-Rente bis zum Lebensende gezahlt werden kann, auch wenn der Rentner ein hohes Alter erreicht.

Bei dem beschriebenen Bruch im Alter von 85 Jahren können sich jedoch Schwierigkeiten auftun. Es sollte vor Abschluss eines Riester-Vertrages genau geklärt sein, wie viel Rente ab diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Hier gilt es, besonders zwischen Gesamtleistung und garantierter Rente zu unterscheiden. Die garantierte Rente kann bedeutend niedriger sein als die Gesamtleistung, da nur das bis zum Rentenantritt angesparte Kapital aus Beiträgen und Zulagen garantiert ist. Zwar müssen die bis zum Ruhestand erwirtschafteten Gewinne und Zinsen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, aber auf selbige besteht in der Rentenzeit nicht automatisch ein Anspruch.


Gesamtleistung
Die Gesamtleistung hingegen beinhaltet die erwirtschafteten Erträge während des Ruhestandes. Zur Zeit sind die Anbieter der Riester-Rente, das Sozialministerium und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterschiedlicher Meinung, wie pauschal verfahren werden sollte. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Leistungen während der gesamten Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen müssen. Diese Formulierung bietet aber Spielraum für verschiedene Auslegungen. Die Rentenversicherungen gehen hierbei von der Gesamtleistung aus, wohingegen viele Banken und Fondsgesellschaften mit der garantierten Rente kalkulieren.

Auf der sicheren Seite ist ein Kunde folglich bei Versicherungen, da es hier keinen Bruch mit 85 Jahren gibt. Bei anderen Anbietern sollte der Kunde eine schriftliche Bestätigung verlangen, damit bei der Restverrentungspflicht die Gesamtleistung stetig bleibt.


Prognostizierte Lebenserwartung
Nach den Sterbetafeln des statistischen Bundesamtes liegt die durchschnittliche Lebenserwartung der momentan 65-Jährigen bei 85 Jahren bei Frauen und 81 Jahren bei Männern. Nach Annahmen der privaten Rentenversicherungen werden Männer, die 2040 65 Jahre alt sind, 95 Jahre und Frauen 99 Jahre alt. Die Prognosen und Statistiken der privaten Rentenversicherungen werden für die Kalkulation der Riester-Rente ab dem 85. Lebensjahr zugrunde gelegt.

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