Kosten
Bei einer Geldanlage sind nicht nur Erträge und Zinssätze zu berücksichtigen, sondern auch die Kosten, die berechnet werden. Das durch die Kosten verbrauchte Geld kann nicht zinswirksam gespart werden.
Nicht nur Entgelte für den Anbieter des Riester-Produktes, eben auch die nicht ausgeschütteten Überschüsse sind den Kosten hinzuzurechnen. Um den Verbraucher zu schützen und Transparenz zu wahren, wurden die Unternehmen mit Riester-Renten im Angebot dazu veranlasst, vor Vertragsabschluss den Kunden schriftlich über bestimmte Kostenpunkte zu informieren. Hier handelt es sich um die Höhe und Aufteilung der Abschluss- beziehungsweise Betriebskosten, Verwaltungskosten sowie der Kosten, die bei einem Wechsel des Produktes oder Unternehmens anfallen.
Tatsächlich wird diese Vorschrift von den Anbietern im Allgemeinen soweit umgangen, dass sie ihre schriftlich mitgeteilten Kosten zerstückelt und in verschiedenen Maßstäben angeben. So geht der größte Teil der angestrebten Transparenz verloren, was für den Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten im Produktvergleich bedeutet.
Ist der Vertrag letztendlich abgeschlossen, hat der Anbieter eine jährliche Informationspflicht über bisher einbehaltene Abschluss- und Vertriebskosten sowie den Verwaltungsposten. Dieser sollte kritisch betrachtet werden, da sich hinter diesem Kostenpunkt die Provision für den Vermittler verbirgt, die unverhältnismäßig hoch ausfallen kann. Der Gesetzgeber hat bei der Riester-Rente das bei konventionellen Rentenversicherungen übliche Zillmer-Verfahren untersagt. Dieses wurde nach dem Mathematiker August Zillmer benannt, der bereits 1863 die Grundzüge des Verfahrens entwickelte. Hier werden die Abschluss- und Vertriebskosten in der Anfangszeit fast unbeschränkt getilgt, sodass der Kunde seine Anfangsbeiträge hauptsächlich für Kosten aufwenden muss und kaum Kapital anspart. Diese Kosten müssen bei der Riester-Rente über fünf oder mehr Jahre der gesamten Laufzeit verteilt getilgt werden. Wenn der Riester-Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, beträgt die Frist sogar zehn Jahre.
